Allg. Zeitung Mainz: Auto als Waffe / Kommentar von Michael Klein zum Raser-Urteil
Geschrieben am 26-03-2019 |
Mainz (ots) - Die Bewährungsstrafe gegen zwei Männer, die 2015 bei
einem illegalen Autorennen in Köln eine junge Radfahrerin getötet
haben, hat das Vertrauen in den Rechtsstaat erschüttert. Auch das
revidierte Urteil blieb mit höchstens zwei Jahren Gefängnis milde.
Ganz anders der Prozessausgang im Fall eines Rasers in Hamburg: Vor
wenigen Wochen bestätigte der Bundesgerichtshof erstmals ein in
diesem Fall gefälltes Mordurteil wegen eines tödlichen
Zusammenstoßes. Dass Richter bei ähnlicher Sachlage zu derart
unterschiedlichen Urteilen kommen, ist dem sehr weiten Rechtsrahmen
geschuldet. So fällte auch das Berliner Landgericht in einer
Neuverhandlung nun abermals ein Mordurteil. Es beantwortet die Frage:
Ist es möglich, dass ein Raser die Gefahr nicht erkennt, die er bei
Tempo 170 in der Stadt und beim Überfahren roter Ampeln für andere
Verkehrsteilnehmer darstellt? Nein! Um diese Frage - juristisch: den
bedingten Tötungsvorsatz - drehte sich das Verfahren. Nicht
ausgeschlossen ist indes, dass die Revision gegen das neuerliche
Berliner Urteil Erfolg hat. Die Politik muss entscheiden, ob sie
einen Prozessausgang wie in Köln für künftige Fälle in Kauf nehmen
will. Zwar können Teilnehmer an illegalen Autorennen mit Todesfolge
inzwischen mit "bis zu" zehn Jahren Haft bestraft werden. Aber auch
diese Gesetzesverschärfung lässt genügend Spielraum für milde
Urteile. Angemessen wäre eine klare Regelung: Wer sein Auto als Waffe
benutzt, dem muss eine lange Haft sicher sein. Wer dabei einen
Menschen tötet, für den muss das Mordmerkmal des gemeingefährlichen
Mittels greifen. Ohne Ausnahme.
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