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Bestärkung der Schlussfolgerungen von EY: Staatsbürgerschaftsprogramm von St. Kitts und Nevis stellt keine Bedrohung der Steuersysteme dar - CS Global Partners

Geschrieben am 26-04-2019

London (ots/PRNewswire) - Eine zweite, international führende
Steuerberatungsfirma hat einen Bericht
(https://cbiindex.com/reports/) erstellt, in dem festgestellt wurde,
dass das Programm von St. Kitts und Nevis unter dem Motto
"Citizenship by Investment" (CBI, Staatsbürgerschaft durch
Investitionen) keine Bedrohung der Steuererhebung oder
Berichterstattung gemäß dem CRS (Gemeinschaftlicher Standard zur
Steuerberichterstattung) darstellt. Smith & Williamson mit Sitz in
London bestätigte die Schlussfolgerungen der globalen
Steuerberatungsgruppe Ernst & Young (https://cbiindex.com/reports/)
(EY) vom vergangenen Monat. Tatsächlich verwerfen beide den
Irrglauben, dass das Programm das Potenzial hat, Steuerhinterziehung
zu erleichtern.

Staatsbürgerschaft ist nicht gleich Steueransässigkeit

Das CBI-Programm von St. Kitts und Nevis wird manchmal als Weg zu
einer neuen Steueransässigkeit verunglimpft. Dies, sagt Smith &
Williamson, sei das Ergebnis von Verwirrung hinsichtlich der
Definition von Staatsbürgerschaft und Steueransässigkeit. Während
Staatsbürgerschaft "die Position oder den Status eines Bürgers"
kennzeichnet, muss ein Steueransässiger der Inseln "mindestens sechs
Monate im Land verbringen und die Absicht haben, hier seinen
dauerhaften Wohnsitz einzurichten". Wirtschaftsbürger haben, wie alle
anderen Bürger der Föderation auch, das Recht, sich in St. Kitts und
Nevis aufzuhalten, wenn sie es wünschen, aber es gibt keine
Anforderung, dass sie dies tun müssen oder dass sie die Inseln
zumindest gelegentlich besuchen müssen. Zudem gebe es, wenn eine
Person in der Föderation sesshaft wird, auch eine "klare
Unterscheidung" zwischen Aufenthalt und Steueransässigkeit.

Steuerhinterziehung und CRS-Berichterstattung

Die Steueransässigkeit ist weder ein automatisches Ergebnis der
Teilnahme an diesem Programm von St. Kitts und Nevis noch auf diesem
Wege erreichbar. Deshalb können Personen ihren Status als
Wirtschaftsbürger der Föderation nicht als Beleg dafür nutzen, dass
sie hier steuerlich ansässig sind. Dies schränkt jede Möglichkeit von
Steuerhinterziehung, die sich aus der wirtschaftlichen
Staatsbürgerschaft ergeben könnte, stark ein. Es überrascht nicht,
dass EY versichert, dass "alle steuerlichen Bedenken, die sich im
Zusammenhang mit dem Zusammenspiel von Staatsbürgerschaft und dem
Austausch von (steuerlichen) Informationen ergeben könnten, auf
naturgegebene Weise durch Steuerbestimmungen gelöst werden, statt
dass man die Staatsbürgerschaft einschränken müsste".

Das Programm von St. Kitts und Nevis stellt auch kein Risiko für
die Berichterstattung gemäß dem CRS dar. Der Bericht von Smith &
Williamson erklärt, dass "auch die Berichterstattung gemäß dem CRS
auf dem steuerlichen Wohnsitz und nicht auf der Staatsbürgerschaft
oder dem Recht, sich in einem Rechtssystem aufzuhalten, beruht". Auch
EY betont, dass die "Berichtsregeln des CRS ausdrücklich besagen,
dass die Staatsbürgerschaft nicht als Testfrage zu verwenden ist".
Würde man das CBI-Programm von St. Kitts und Nevis - ein System, das
die Staatsbürgerschaft, aber nicht die Steueransässigkeit ermöglicht
- verurteilen, hieße es, dass man die rechtlichen und praktischen
Realitäten der CRS-Berichterstattung außer Acht lassen würde.

Doppelte Steueransässigkeit

Smith & Williamson analysiert, welche Vorteile ein
Wirtschaftsbürger daraus ziehen könnte, wenn er sowohl in St. Kitts
und Nevis als auch in seinem Herkunftsland steueransässig wird. Die
Antwort lautet weitgehend: Keine. "Eine Steueransässigkeit in St.
Kitts und Nevis", sagt die Kanzlei, "reicht allein für sich nicht
aus, um zu verhindern, dass eine Person in anderen Ländern einer
Einkommensteuerpflicht unterzogen wird." In der Tat schafft dies
"keinen unangemessenen Steuervorteil und kann in vielen Fällen sogar
dazu führen, dass der Einzelne einer Doppelbesteuerung ausgesetzt
wird, die nicht abgemildert werden kann."

Als Beispiel wird eine doppelte steuerliche Ansässigkeit im
Vereinigten Königreich und in St. Kitts und Nevis genannt. Eine
Person, die in beiden Ländern steuerpflichtig ist, kann sich auf das
Doppelbesteuerungsabkommen zwischen diesen beiden Ländern berufen, um
Steuererleichterungen zu erhalten. Dieses erlaubt
Steuererleichterungen nur in einem Land, und zwar nur für die
Steuern, die tatsächlich in dem anderen Land gezahlt wurden. Das hat
zur Folge, dass das Abkommen lediglich die Doppelbesteuerung des
gleichen Kapitals verhindert - nicht aber dazu dient, die Person von
ihrer Steuerschuld zu entlasten oder das Recht des anderen Landes auf
Einzug von Steuern zu behindern.

Schlussfolgerung

Im vergangenen Jahr hat Premierminister Timothy Harris im Rahmen
des CBI einen neuen Investitionskanal eingeführt, den sogenannten
Sustainable Growth Fund
(https://csglobalpartners.com/citizenship-st-kitts-nevis/)
(Nachhaltiger Wachstumsfonds), dem eine Reihe von Maßnahmen zur
Stärkung der Sorgfaltspflicht des Programms folgte.

Die Erkenntnis, die dieser Bericht insbesondere laut EY vorstellt,
kommt zu einem wichtigen Zeitpunkt für den CBI-Bereich. In jüngster
Zeit wurden CBI-Programme von Gremien wie der OECD und der
Europäischen Kommission verleumdet, weil sie angeblich ein Risiko für
den CRS darstellten und das Potenzial hätten, Steuerhinterziehung zu
unterstützen. Die Klarstellung, dass diese Ansichten falsch sind,
stellt nicht nur das Ansehen dieses Programm von St. Kitts und Nevis
wieder her, sondern verdeutlicht, dass eine solche Kritik unbegründet
und ungerechtfertigt ist und neu überdacht werden muss.



Pressekontakt:
pr@csglobalpartners.com

Original-Content von: CS Global Partners, übermittelt durch news aktuell


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