Europawahl 2019: Hinweise für blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte und zum barrierefreien Wählen
Geschrieben am 29-04-2019 |
Wiesbaden (ots) - Bei der Europawahl 2019 können blinde und
sehbehinderte Wahlberechtigte ihre Stimme mithilfe von
Stimmzettelschablonen eigenständig und ohne Unterstützung einer
Vertrauensperson abgeben. Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, werden
die Stimmzettelschablonen kostenlos von den Landesvereinen des
Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV)
ausgegeben.
Stimmzettelschablonen werden bundesweit seit der Bundestagswahl
2002 und der Europawahl 2004 angeboten. Die Herstellungskosten werden
den Blindenvereinen durch die Bundesregierung erstattet.
Als Orientierungshilfe für blinde und sehbehinderte Wählerinnen
und Wähler sind alle Stimmzettel einheitlich in der rechten oberen
Ecke gelocht oder gestanzt. An der Stimmzettelschablone ist dazu
passend die rechte obere Ecke abgeschnitten. Mit jeder Schablone
werden Begleitinformationen zum Aufbau der Schablone und zum
Stimmzettel ausgegeben, je nach Landesverband in Punktschrift, als
Audio-CD, im DAISY-Format oder in Großdruck. So können Blinde und
Sehbehinderte am Wahltag in der Wahlkabine oder vorher per Briefwahl
selbstständig ihren Stimmzettel ausfüllen. Wer im Wahllokal wählt,
sollte allerdings die Wahlschablone wieder mit nach Hause nehmen,
damit das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt.
Wer mit einer Stimmzettelschablone wählen möchte, kann diese -
auch ohne Mitglied in einem Blindenverein zu sein - bei den
Landesvereinen des DBSV anfordern (siehe Liste am Ende dieser
Pressemitteilung). Wichtig: Da es in jedem Bundesland unterschiedlich
große Stimmzettel geben kann und die wählbaren Parteien nicht nur
Bundes- sondern auch Landeslisten haben, muss die Wahlschablone mit
dem dazugehörigen Informationsmaterial bei dem örtlich zuständigen
DBSV-Landesverein angefordert werden.
Für Wahlberechtigte mit Mobilitätseinschränkungen ist der
barrierefreie Zugang zum Wahlraum besonders wichtig. Auf der
Wahlbenachrichtigung wird darüber informiert, ob der Wahlraum
barrierefrei zugänglich ist und wo Informationen über barrierefreie
Wahlräume und Hilfsmittel erhältlich sind. Ist der auf der
Wahlbenachrichtigung benannte Wahlraum nicht barrierefrei, können
Betroffene einen Wahlschein beantragen und damit in einem anderen,
barrierefreien Wahlraum im Kreis oder in der kreisfreien Stadt, in
dem der Wahlschein ausgestellt ist, wählen. Selbstverständlich
besteht immer die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen.
Wer nicht oder nicht ausreichend lesen kann oder wegen einer
körperlichen Beeinträchtigung daran gehindert ist, selbst den
Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu
werfen, kann sich im Wahllokal oder bei der Briefwahl durch eine
andere Person unterstützen lassen. Die Hilfsperson kann frei bestimmt
werden. So können beispielsweise auch Mitglieder des Wahlvorstandes
bei der Stimmabgabe helfen. Soweit erforderlich, darf die Hilfsperson
gemeinsam mit dem Wähler oder der Wählerin die Wahlkabine aufsuchen.
Sie darf aber nur die Wünsche des Wählers oder der Wählerin erfüllen
und ist verpflichtet, ihre dadurch erlangten Kenntnisse
geheimzuhalten.
Verschiedene Landesverbände des DBSV stellen für blinde und
sehbehinderte Wahlberechtigte auf Anforderung kostenlos
Stimmzettelschablonen zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie im
Internetangebot des Bundeswahlleiters.
Die vollständige Pressemitteilung ist im Internetangebot des
Bundeswahlleiters unter http://www.bundeswahlleiter.de zu finden.
Weitere Auskünfte gibt:
Büro des Bundeswahlleiters
Telefon: 0611 75-4863 www.bundeswahlleiter.de/kontakt
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Der Bundeswahlleiter
Pressestelle
Telefon: +49 611-75 34 44
E-Mail: pressestelle@bundeswahlleiter.de
Original-Content von: Der Bundeswahlleiter, übermittelt durch news aktuell
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