Europawahl 2019: Wahlberechtigte erhalten Wahlbenachrichtigung bis zum 5. Mai 2019
Geschrieben am 30-04-2019 |
Wiesbaden (ots) - Alle im Wählerverzeichnis eingetragenen
Wahlberechtigten erhalten spätestens bis zum 5. Mai 2019 von ihrer
Gemeinde eine Wahlbenachrichtigung. Die Wahlbenachrichtigung ist
Nachweis für die Eintragung in das Wählerverzeichnis und somit für
die Berechtigung, an der Wahl teilnehmen zu können.
In das Wählerverzeichnis für die Europawahl 2019 sind alle
Wahlberechtigten eingetragen worden, die am 14. April 2019 - dem 42.
Tag vor der Wahl - bei der Meldebehörde ihrer Gemeinde mit
Hauptwohnung gemeldet waren. Auf den Wahlbenachrichtigungen ist auch
der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten am 26. Mai 2019
ihre Stimme abgeben können.
Vom 6. bis einschließlich 10. Mai 2019 halten die Gemeindebehörden
ihre Wählerverzeichnisse während der allgemeinen Öffnungszeiten für
Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereit. Bürgerinnen und Bürger, die
bis zum 5. Mai 2019 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben,
sollten sich umgehend mit dem Wahlamt am Ort ihrer Hauptwohnung in
Verbindung setzen, damit eine Nachprüfung erfolgen kann.
Personen, für die ein Wahlrechtsausschluss bestand und die auf
Antrag oder nach Einspruch in das Wählerverzeichnis eingetragen
wurden, erhalten im Nachgang ebenfalls eine Wahlbenachrichtigung.
Falls die Wahlbenachrichtigung verloren wurde, kann die
Stimmabgabe dennoch erfolgen. Hierfür ist es allerdings erforderlich,
dass die betroffenen Wahlberechtigten sich im Wahllokal unter Vorlage
ihres Personalausweises oder Reisepasses - Unionsbürger durch ihren
Identitätsausweis - ausweisen.
Die vollständige Pressemitteilung ist im Internetangebot des
Bundeswahlleiters unter http://www.bundeswahlleiter.de zu finden.
Weitere Auskünfte gibt:
Büro des Bundeswahlleiters Telefon: 0611 75-4863
www.bundeswahlleiter.de/kontakt
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Der Bundeswahlleiter
Pressestelle
Telefon: +49 611-75 34 44
E-Mail: pressestelle@bundeswahlleiter.de
Original-Content von: Der Bundeswahlleiter, übermittelt durch news aktuell
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