Der Tagesspiegel: Verfassungsrechtler hält Vergesellschaftung von Großbetrieben nicht mit Grundgesetz vereinbar
Geschrieben am 04-05-2019 |
Berlin (ots) - Der Berliner Verfassungsrechtler Helge Sodan hält
die Vergesellschaftung von Großbetrieben wie BMW oder Deutsche Wohnen
für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. "Unzulässigen
Sozialisierungsbestrebungen kann durch die in der
rechtswissenschaftlichen Literatur vertretene restriktive Auslegung
des Artikel 15 begegnet werden: Diese betrifft die Anforderungen an
die Anerkennung als sozialisierungsfähige Güter ebenso wie die
konsequente Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit",
schreibt der Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der FU
Berlin in einem Gastbeitrag für den "Tagesspiegel" (Sonntagausgabe).
"
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Der Tagesspiegel, Newsroom, Telefon 030-29021-14909
Pressekontakt:
Der Tagesspiegel
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Telefon: 030-29021 14013
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