Picam/Piccor/Piccox: Anlagenvermittler zu Schadensersatz verurteilt
Geschrieben am 07-05-2019 |
Düsseldorf (ots) - Im Anlegerskandal rund um die Picam-Gruppe
wurde ein Urteil gefällt, das breite Wirkung zeigen wird: Das
Landgericht Kleve hat mit einem Schlussurteil einen Anlagenvermittler
zu Schadensersatz verurteilt. Grundlage waren die vom Gericht
festgestellten Mängel in den Werbeunterlagen. "Diese Unterlagen
wurden nach unserer Kenntnis nahezu immer verwendet, um die Anleger
zu überzeugen", sagt Dr. Jochen Strohmeyer, der das wegweisende
Schlussurteil für seine Mandantin erstritten hat.
Der Hintergrund:
Die Piccor AG steht seit 2018 im Kreuzfeuer der
Staatsanwaltschaft. In einem gigantischen Anlage-Skandal sollen 2000
bis 3000 Anleger um schätzungsweise 340 Millionen Euro betrogen
worden sein. Ermittelt wird gegen die Picam-Gruppe und ihr Geflecht
aus Picam, Piccor und Piccox wegen bandenmäßigem Anlagebetrug per
Schneeballsystem.
Der aktuelle Fall:
Die Klägerin ließ sich von Dr. Jochen Strohmeyer, Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht der mzs Rechtsanwälte, gerichtlich
vertreten, um ihre Ansprüche gegen einen Anlagevermittler
durchzusetzen.
Nach Bekanntwerden des Skandals um die von ihm vermittelten
Anlageprodukte ließ sie die Anlageprospekte auf Mängel prüfen. Das
Team um Dr. Strohmeyer wurde fündig und auch das Gericht bestätigte
Mängel, die zu Schadensersatz in Höhe von mehr als 270.000 EUR
führten.
Die Familie der Klägerin hatte 2014 Gelder über den Piccam
Unternehmensverbund zum Zweck einer angeblichen Vermögensverwaltung
in der Schweiz investiert. Im guten Glauben und Vertrauen auf die
Informationen aus der Produktpräsentation überwiesen die Kläger
270.000 EUR auf das Treuhandkonto eines Wirtschaftsprüfers, der das
Geld an den Schweizer Vermögensverwalter transferieren sollte.
Inwieweit die Gelder tatsächlich in die Schweiz transferiert wurden,
ist bis heute nicht geklärt. Die Geldflüsse stehen weiter im Zentrum
der staatsanwaltlichen Ermittlungen.
Nachdem die Schweizer Börsenaufsicht die Machenschaften
aufzudecken drohte, wurde ein Großteil der Gelder in ein neues
Produkt mit der Wertpapierkennung WKN A19CXZ in Luxemburg
transferiert.
Im Dezember 2017 platze die Blase: Den Anlegern wurde mitgeteilt,
dass die investierten Gelder nicht mehr ausgezahlt werden können. Bis
heute ist die Staatsanwaltschaft den überwiegend verschwundenen
Geldern auf der Spur. Diverse Firmen aus dem Kreis des Piccam
Unternehmensverbunds meldeten zwischenzeitlich Insolvenz an.
Das aktuelle Urteil:
Im Mai 2018 forderten die mzs Rechtsanwälte den Anlagevermittler
zu Schadensersatz auf, denn er habe Sicherheiten des Produkts nicht
überprüft und Unstimmigkeiten, die ihm als Fachmann auffallen hätten
müssen, nicht verfolgt.
Das Landgericht Kleve bestätigte diesen Vorwurf nun im
Schlussurteil vom 30. April 2019.
Der Anlagenvermittler hatte es versäumt, die Unterlagen darin zu
prüfen, ob die darin enthaltenen Informationen schlüssig, sachlich
und vollständig richtig sind.
Er hätte an mehreren Stellen stutzig werden müssen. "Es gab in der
Präsentation zum Beispiel Grafiken, die sich auf
Performance-Ergebnisse bezogen, die zeitlich vor der Gründung der
Piccor AG lagen - und die somit erkennbar keine tatsächlichen Werte
sein können", gibt Strohmeyer ein Beispiel.
Das Urteil kann nur durch eine Berufung zum Oberlandesgericht
Düsseldorf angefochten werden.
Die Tragweite:
"Dieses Urteil gegen den Anlagenvermittler hat Breitenwirkung,
denn nach unserer Kenntnis wurden von den rund 70 Anlagenvermittlern
der Picam-Gruppe nahezu immer die gleichen Präsentationsunterlagen
verwendet, von denen wir nun wissen, dass sie falsche Sicherheiten
vorspielen", fasst Dr. Jochen Strohmeyer, Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht, zusammen.
Die Anleger, die mit dem Totalverlust ihrer bei der Picam-Gruppe
angelegten Gelder kämpfen, könnten auf dieser Grundlage
Schadenersatzansprüche gegen die Vermittler durchsetzen.
Pressekontakt:
Dr. Jochen Strohmeyer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
mzs
Rechtsanwälte
Goethestraße 8-10
40237 Düsseldorf
Telefon: +49 (0) 211 69002 0
Telefax: +49 (0) 211 69002 97
E-Mail: strohmeyer@mzs-recht.de
web: www.mzs-recht.de
Barbara Stromberg
Presse- und Textagentur Textorama
40589 Düsseldorf
0211/98397414
www.textorama.de
Original-Content von: mzs Rechtsanwälte, übermittelt durch news aktuell
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