Porsche Skandal - Staatsanwaltschaft Stuttgart verhängt Millionen Bußgeld, Geschädigte haben daher gute Chancen auf Schadensersatz
Geschrieben am 07-05-2019 |
Lahr (ots) - Mit Bescheid vom 07.05.2019 hat die
Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen die Porsche AG wegen einer
fahrlässigen Verletzung der Aufsichtspflicht in Unternehmen eine
Geldbuße i.H.v. 535.000.000 EUR verhängt. Die Porsche AG hat auf die
Einlegung eines Rechtsmittels verzichtet. Dies teilte die
Staatsanwaltschaft Stuttgart in einer Pressemitteilung mit.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart teilt dazu mit:
"Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat eine fahrlässige Verletzung
der Aufsichtspflicht in einer Abteilung des Entwicklungsbereichs der
Porsche AG im Hinblick auf die Emissionen von Fahrzeugen im Zeitraum
ab 2009 festgestellt. Diese führte im Zusammenhang mit
Dieselfahrzeugen dazu, dass deren Ausstoß von Stickoxiden nicht den
regulatorischen Anforderungen entsprach. Es handelt sich dabei um mit
V6- und V8-Motoren der Audi AG ausgestattete Dieselfahrzeuge der
Porsche AG, die auf dem europäischen Markt und weiteren Märkten
weltweit vertrieben worden sind. Bezüglich eines Teils dieser
Fahrzeuge - ca. 99.000 Stück - liegen Bescheide des
Kraftfahrtbundesamts gegen die Porsche AG vor."
Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der bereits zahlreiche Urteile gegen
die Porsche AG auf Schadenersatz erstritten und mehrere hundert
Verfahren gegen die Porsche AG führt, teilt mit: "Damit bestätigt
sich unsere Auffassung, dass die Porsche AG die Mitarbeiter nicht
hinreichend überwacht hat. Dies ist ein typischer Fall des § 831 BGB.
Danach kann Schadensersatz verlangt werden, wenn ein
Verrichtungsgehilfe bei Ausführung einer Verrichtung einem Dritten
einen Schaden zufügt. Dies ist unseres Erachtens der Fall. Die
Staatsanwaltschaft Stuttgart hat dies offensichtlich ebenfalls
festgestellt und deshalb ein Bußgeld erlassen. Die Chancen für
Porsche Geschädigte, Schadensersatz zu erhalten sind daher sehr
groß."
Geschädigte, die einen Porsche Diesel fahren sollten sich daher an
einen Rechtsanwalt wenden und Schadensersatzansprüche geltend machen.
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
handelt es sich mit 5 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht um
eine der führenden Kanzleien im VW Abgasskandal und im Bank- und
Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei führt mehr als 200 Gerichtsverfahren
gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten.
Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5.000
Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als
10.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte
bereits hunderte positive Urteile erstreiten. In dem renommierten
JUVE Handbuch 2017/2018 und 2018/2019 wird die Kanzlei in der Rubrik
Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche
Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich
Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer
führen in einer Spezialgesellschaft die erste
Musterfeststellungsklage gegen die Volkwagen AG für den
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
Mobil für Presseanfragen: 0163/6707425
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
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Original-Content von: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell
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