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Hoffnung in Sachen Diesel-Fahrverbote

Geschrieben am 15-05-2019

Berlin (ots) - Endlich Hoffnung für Autofahrinnen und Autofahrer
in Sachen Dieselskandal: Das Landgericht Frankfurt/Main sieht mit
seiner jüngsten Entscheidung im Verhalten von Volkswagen eine
vorsätzliche sittenwidrige Schädigung und hat den Konzern zu
Schadensersatz verurteilt (Az.: 2-07 O 350/18, das Urteil ist noch
nichts rechtskräftig).

In der Urteilsbegründung heißt es: Der Autobauer habe Fahrzeuge
"mit einer Software ausgestattet, die im Ergebnis dazu führte, dass
bei Abgastests auf einem Prüfstand stets bessere (und
umweltfreundlichere) Ergebnisse erzielt wurden, als dies unter
normalen Fahrbedingungen (im Alltag) möglich gewesen wäre. Dieses
Verhalten ist als sittenwidrig zu beurteilen."

Geklagt hatte ein mittelständisches Unternehmen, das einen VW
Touran im November 2013 als Geschäftswagen erworben hatte. Volkswagen
muss das Kfz nun zurücknehmen und an die klagende Firma rund 15.000
Euro bezahlen.

Dieses Urteil weist in die richtige Richtung und ist ein kleiner
Meilenstein, auch weil Urteile des Landgerichts Frankfurt/Main
bundesweit zur Kenntnis genommen werden. Sämtliche derzeit
diskutierte Rechtsfragen wurden zulasten des VW Konzerns beantwortet:
Der Einbau der Software stellt eine vorsätzliche sittenwidrige
Schädigung dar. Hierfür haftet die Volkswagen AG, unabhängig davon,
ob und wann der Vorstand Kenntnis von der unzulässigen Software
hatte. Geschädigte erhalten auch die außergerichtlichen
Rechtsanwaltskosten von der Volkswagen AG ersetzt.

Es bleibt abzuwarten, ob die Volkswagen AG gegen dieses Urteil in
Berufung geht.

Für Autobesitzer, die ihr Fahrzeug finanziert haben, gibt es einen
weiteren Weg, sich vor Fahrverboten zu schützen und sein
manipuliertes Auto wieder los zu werden: den Darlehenswiderspruch.

"Neben Schadensersatzklagen haben Verbraucherinnen und Verbraucher
noch weitere Möglichkeiten, Ansprüche gegenüber Auto-Herstellern und
Händlern geltend zu machen", erklärt Verbraucheranwalt Jan
Geigenmüller. So sollten Autobesitzer, die ihr Auto finanziert haben,
die Darlehensverträge überprüfen lassen.

Die Kredit- und Leasingverträge der meisten Autobanken sind
fehlerhaft und können angefochten werden. Dies betrifft ein Großteil
der nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossenen Kredit- und
Leasingverträge aller wichtigen Autobanken.

"Bei einem Widerruf des Darlehensvertrages können sich
Autofahrerinnen und Autofahrer auch vom Kaufvertrag lösen", sagt
Rechtsanwalt Ulrich Poppelbaum.

Den jeweiligen Kreditgebern steht lediglich eine Entschädigung für
die mit dem finanzierten Wagen gefahrenen Kilometer zu. Dieser
Nutzungsersatz liegt jedoch insbesondere bei Dieselfahrzeugen oft
weit unter dem durch den Abgasskandal eingetretenen Wertverlust.



Pressekontakt:
Jan Geigenmüller, LL.M.
Poppelbaum Geigenmüller Rechtsanwälte
Holbeinstr. 56
12203 Berlin
Telefon: +49 30 841 865 0
Fax: +49 30 841 865 19
www.kanzlei-pbgm.de

Original-Content von: Poppelbaum Geigenmüller Rechtsanwälte, übermittelt durch news aktuell


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