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Daimler droht umfassender Rückruf von GLK, C-, E- und S-Klasse

Geschrieben am 20-05-2019

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Mercedes Schadensersatz
http://ots.de/2gKsq3
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Bremen/Stuttgart (ots) - Wie die BamS berichtet, droht Daimler ein
weiterer umfassender Rückruf zahlreicher Mercedes Modelle. Bereits
Mitte April wurde bekannt, dass das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) das
Modell GLK 220 CDI mit der Schadstoffnorm Euro 5 im Verdacht hat,
über eine unzulässige Abschaltvorrichtung zu verfügen. Betroffen sind
Fahrzeuge, die zwischen 2012 und 2015 produziert wurden. Der Verdacht
weitet sich nun vermutlich auf zahlreiche weitere Modelle aus.

Das KBA hatte festgestellt, dass beim betroffenen GLK Modell die
gesetzlich zulässigen Grenzwerte für Stickoxid nur eingehalten
werden, wenn im Prüfmodus die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung
aktiv ist. Auf der Straße werden die Grenzwerte dagegen um ein
vielfaches überschritten. Laut Daimler selbst wird die beanstandete
Software auch in weiteren Modellen mit dem Motor OM 651 und OM642
eingesetzt - dies betrifft zahlreiche Modelle unter anderem der C-,
E-, und S-Klasse. Daher drohen nun vom KBA angeordnete Rückrufe für
etwa 60.000 GLA 220 CDI, sowie auch für zahlreiche weitere Fahrzeuge
der genannten Modellreihen.

Daimler selbst hält die verwendete Software für legal und wehrt
sich weiterhin gegen Betrugsvorwürfe. Den im Sommer für 280.000
Fahrzeuge in Deutschland angeordneten Rückruf führt das Unternehmen
zwar aus, hat aber Rechtsmittel eingelegt. Auch zu den neuen
Vorwürfen äußert sich das Unternehmen zurückhaltend. Man werde sich
nicht an Spekulationen beteiligen, heißt es von Seiten Daimlers.

HAHN Rechtsanwälte vertritt im Rahmen des Abgasskandals bundesweit
mehr als 3.000 Betroffene. Zahlreiche Schadensersatzklagen aufgrund
von illegalen Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen konnten
bereits gewonnen werden. Die Kläger erhalten dabei den Kaufpreis
erstattet und geben das manipulierte Fahrzeug an den Hersteller
zurück.

Zum Kanzleiprofil:

HAHN Rechtsanwälte PartG mbB ist eine der führenden bundesweit im
Bank- und Kapitalmarktrecht, Verbraucher- und Versicherungsrecht
tätigen Kanzleien, die ausschließlich die Anleger- und
Verbraucherseite vertritt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter
Hahn, M.C.L., ist seit mehr als 30 Jahren, seine Partner,
Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann, und Rechtsanwalt Lars
Murken-Flato sind seit mehr als 10 Jahren im Bank- und
Kapitalmarktrecht tätig. Alle drei sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. HAHN Rechtsanwälte hat Standorte in Bremen,
Hamburg und Stuttgart.



Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Lars Murken-Flato
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-2468511
E-Mail: murken@hahn-rechtsanwaelte.de

Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell


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