NOZ: Harbarth: Das Grundgesetz ist das wichtigste nationale Symbol
Geschrieben am 21-05-2019 |
Osnabrück (ots) - Harbarth: Das Grundgesetz ist das wichtigste
nationale Symbol
Vor 70 Jahren trat es in Kraft - "Ohne Recht gibt es keine
Freiheit"
Osnabrück. Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts,
Stephan Harbarth, hat das am Donnerstag vor 70 Jahren in Kraft
getretene Grundgesetz als wichtigstes nationales Symbol der
Bundesrepublik gewürdigt. In einem Interview mit der "Neuen
Osnabrücker Zeitung" sagte der Jurist, "das Grundgesetz verkörpert
die Grundwerte unseres Gemeinwesens wie kein anderes Symbol". Zwar
hätten auch Fahne und Hymne eine identitätsstiftende Wirkung. Diese
trete aber hinter das Grundgesetz als "Besinnung auf gemeinsame Werte
wie Demokratie und Meinungsfreiheit" zurück.
"Ohne Recht gibt es keine Freiheit", sagte Harbarth. "Das
wichtigste Gesetz in Deutschland zur Sicherung der Freiheit ist das
Grundgesetz." Es verfüge in der Bevölkerung über eine herausragende
Akzeptanz. "Unabhängig von persönlichen Überzeugungen hält der ganz
überwältigende Teil der Menschen das Grundgesetz für den geeigneten
Ordnungsrahmen für Deutschland", sagte Harbarth, der im kommenden
Jahr Andreas Voßkuhle als Präsident des Bundesverfassungsgerichts
nachfolgen soll.
Der Jurist erinnerte an den Begriff des "Verfassungspatriotismus",
den der Heidelberger Politikwissenschaftler Dolf Sternberger geprägt
habe. Für ihn habe das Grundgesetz "großen Anteil daran, dass wir
heute in der Bundesrepublik Deutschland in Frieden, Freiheit und
Wohlstand leben können". Das am 23. Mai 1949 in Kraft getretene
Grundgesetz habe darüber hinaus wesentlich zur Wiedervereinigung
Deutschlands und seiner Integration in die europäische
Staatengemeinschaft beigetragen.
Der Vizepräsident des Verfassungsgerichts warnte aus Anlass des
Jahrestages allerdings davor, das Grundgesetz weiterhin so umfassend
zu erweitern wie in der Vergangenheit. Zwar seien auch künftig
Änderungen nötig, um auf neue Entwicklungen zu reagieren. "Es sollte
jedoch zuvor hinterfragt werden, ob diese neuen Entwicklungen nicht
bereits von den vorhandenen Regelungen erfasst werden", gab Harbarth
zu bedenken. Sollte der Umfang des Grundgesetzes unverändert
zunehmen, wäre dies "sehr problematisch".
_____________________________________________________________________
Verfassungsrichter Harbarth: Befristung von Gesetzen kann sinnvoll
sein
Osnabrück. Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts,
Stephan Harbarth, hat vor einem überbordenden Streben nach
gesetzlichen Regelungen für jeden Einzelfall gewarnt. In einem
Interview mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte der Jurist, in
bestimmten Bereichen seien die Gesetze sehr stark ausdifferenziert.
Am Ende könne nicht mehr, sondern weniger Gerechtigkeit stehen: "Wenn
eine Rechtsordnung so kompliziert wird, dass die Anwendung des Rechts
letztlich von der Qualität professioneller Berater abhängt, ist dies
mit den Vorstellungen von Gerechtigkeit nur schwer in Einklang zu
bringen." Die Klarheit der Rechtsordnung und ihre Verständlichkeit
litten.
"Das redliche Bemühen um Einzelfallgerechtigkeit stößt deshalb
schnell an Grenzen", sagte Harbarth und nannte als Beispiel das
Steuerrecht. Der Verfassungsrichter betonte ferner, dass er die Frage
für "sicher nicht naiv" halte, ob es nicht an der Zeit wäre, statt
fortlaufend neue Gesetze zu beschließen auch mal welche aufzuheben.
Als positives Beispiel nannte Harbarth das vereinzelt angewendete
Verfahren, Gesetze nur befristet zu erlassen: "Damit wird der
Gesetzgeber immer wieder gezwungen, die Notwendigkeit der Regelung zu
hinterfragen."
Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion
Telefon: +49(0)541/310 207
Original-Content von: Neue Osnabrücker Zeitung, übermittelt durch news aktuell
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