Deutsche Umwelthilfe fordert von SPD-Spitzenkandidatin Katarina Barley klare Positionierung für starke Verbraucherrechte in der EU
Geschrieben am 22-05-2019 |
Berlin (ots) - EU-Sammelklage-Gesetz für kollektive
Verbraucherschutzrechte wird durch Barleys Justizministerium im
EU-Rat ausgebremst und droht geschwächt zu werden -
Verbraucherfreundliche EU-Regelung dringend erforderlich, um die
wirtschaftsfreundliche Ausgestaltung des deutschen
Musterfeststellungsklagerechts zu korrigieren - Deutsche Umwelthilfe
fordert noch vor der EU-Wahl ein klares Bekenntnis von Katarina
Barley, ob sie sich für eine starke Verbandsklage auf EU-Ebene
einsetzen wird - Zivilgesellschaft benötigt bestmöglichen
gesetzlichen Schutz, um sich gegenüber rechtswidrig agierenden
Unternehmen erfolgreich zur Wehr setzen zu können
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) zeigt sich irritiert über das
Verhalten von der SPD-Spitzenkandidatin und Justizministerin Katarina
Barley, die eine schnelle Verabschiedung des europäischen
Verbraucherschutz-Klagerechts im EU-Ministerrat verzögert und zudem
versucht, den Verbraucherschutz abzuschwächen. Ziel des 'New Deal for
Consumer' ist es, nach den Erfahrungen des Diesel-Abgasskandals, die
kollektiven Klagemöglichkeiten betrogener Verbraucher zu stärken.
Nachdem das EU-Parlament im März 2019 der von der EU-Kommission
erarbeiteten Regelung zugestimmt hat, stockt es nun ausgerechnet im
EU-Ministerrat aufgrund von Widerständen in Barleys Ministerium.
Die deutsche Bundesregierung hat eine Mitschuld am
Diesel-Abgasskandal, da sie trotz zahlreicher Warnungen und Hinweise
auf betrügerische Praktiken der Dieselkonzerne diese über zehn Jahre
hinweg nicht kontrolliert hat. Nun droht für Millionen von
Diesel-Pkw-Haltern die Verjährung ihrer Ansprüche. Die DUH hat vor
diesem Hintergrund kein Verständnis dafür, dass ausgerechnet die
deutsche Justizministerin den Schutz betrogener Verbraucher
ausbremst. Die DUH fordert Barley auf, sich klar zum europäischen
Verbraucherrecht zu bekennen und beim nächsten Arbeitsgruppentreffen
am 23. Mai 2019 die wichtige Gesetzgebung zur EU-Sammelklage auf den
Weg zu bringen.
Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Im vergangenen
Jahr wurde mit dem Musterfeststellungsrecht eine
Klageverhinderungsregelung ganz im Sinne der Industrie auf den Weg
gebracht. Wir brauchen nun schnell eine europäische Regelung, die es
Verbrauchern ermöglicht, eine Sammelklage unkompliziert und mit
direkter Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen auf den Weg zu
bringen. Kein Verständnis haben wir zudem für die Strategie des
Justizministeriums, dass dem schwächeren deutschen Instrument der
Musterfeststellungsklage Vorrang gegeben werden soll, was ein
weiterer Nachteil für die Verbraucher in Deutschland wäre. Wir
fordern Verbraucherministerin Katarina Barley auf, sich eindeutig für
starke, kollektive Verbraucherrechte einzusetzen und noch vor der
EU-Wahl die Position ihres Hauses im Sinne der Verbraucherinteressen
zu korrigieren."
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH ergänzt:
"Das EU-Sammelklagen-Gesetz ist ein wichtiges juristisches Instrument
für die EU-Bürger, um sich kollektiv gegen Rechtsverstöße von
Unternehmen zur Wehr zu setzen. Umso dringlicher ist es, dass der
EU-Ministerrat die Richtlinie endlich auf den Weg bringt und sie so
ausgestaltet, dass sie wirkt. Das neue Europaparlament darf keine
neuen Hürden für den kollektiven Rechtsschutz aufstellen. Alle
Verbraucher- und Umweltschutzorganisationen müssen klageberechtigt
sein. Sammelklagen müssen zukünftig auch möglich sein, wenn es gegen
falsche Spritverbrauchsangaben der Autokonzerne geht. Sogenannte
Bagatellverstöße, die sich zu hohen Gesamtschäden für alle
Verbraucher aufaddieren, müssen ebenfalls geahndet werden."
Die DUH kritisiert, dass im Laufe der Abstimmungen wesentliche
Verordnungen und Richtlinien nicht mehr im Anwendungsbereich der
EU-Sammelklage vorgesehen sind. So fehlt zum Beispiel die
EU-Verordnung 715/2007, die vorsieht, dass die im Rahmen der
Typengenehmigung von Pkw übermittelten Verbrauchsangaben denen im
praktischen Fahrbetrieb entsprechen müssen. Die DUH wertet die
Streichung wesentlicher Verordnungen, die vor allem auch die
Autoindustrie betreffen, als das Ergebnis der großzügigen
Berücksichtigung von Industrieinteressen zu Lasten der Verbraucher.
Als ebenso notwendig erachtet die DUH, dass vermeintliche
Bagatellverstöße wieder mit in die Regelung aufgenommen werden. Wegen
der Geringfügigkeit der Schäden haben Verbraucher bei
Bagatellverstößen oft kein Interesse an einem langwierigen und
kostspieligen Gerichtsverfahren und bleiben daher untätig. Gerade
dieser Umstand lädt Unternehmen zu Verbraucherrechtsverstöße ein; in
einer Vielzahl von Kleinschäden rechnen diese sich in Summe zu einer
horrenden Schadenshöhe auf.
Artikel 4 Paragraph 1, Subparagraph 2 würde zudem die
Klagemöglichkeit von Verbänden unnötig einschränken. Ausschlaggebend
und ausreichend sollte sein, dass der Verband gemeinnützig agiert.
Die DUH hat sich für das auf EU-Ebene geplante, im Vergleich zur
deutschen Musterfeststellungsklage verbraucherfreundlichere
Sammelklagen-Gesetz stark gemacht und die Ministerin Barley bereits
im Januar 2019 schriftlich aufgefordert, im Ministerrat entsprechend
zu agieren. Die DUH bedauert, dass das Schreiben bislang ohne Antwort
blieb.
Links:
- Schreiben der DUH an Verbraucherministerin Barley inklusive
konkreter Forderungen zur Nachbesserung der Richtlinie:
http://l.duh.de/p190522a
- Die DUH hat eine vergleichende Studie zu kollektiven
Rechtsschutzmöglichkeiten in sechs europäischen Ländern
erstellt. Die Studie ist Teil der Kampagne "Get Real: Für
ehrliche Spritangaben" (LIFE15 GIC/DE/029 Close the gap), die
von der EU-Kommission gefördert wird. Zur Studie:
http://l.duh.de/p190522a
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
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