Europawahl 2019: Repräsentative Wahlstatistik gibt Auskunft über Wahlverhalten und Wählerstruktur
Geschrieben am 24-05-2019 |
Wiesbaden (ots) - Bei der 9. Direktwahl zum Europäischen Parlament
am 26. Mai 2019 in Deutschland wird - wie auch bei den bisherigen
Europawahlen - eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. Wie
der Bundeswahlleiter mitteilt, werden dabei in knapp 2.750 zufällig
ausgewählten Wahlbezirken die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe
nach Alter, Geschlecht und Bundesländern ermittelt. Die Wahrung des
Wahlgeheimnisses ist dabei - wie auch bei anderen wahlstatistischen
Erhebungen - oberstes Gebot. Erste Ergebnisse der repräsentativen
Wahlstatistik für die Europawahl 2019 werden voraussichtlich ab
September 2019 vorliegen.
Mit Hilfe der repräsentativen Wahlstatistik können bei Europa- und
Bundestagswahlen das Wahlverhalten von Männern und Frauen,
altersspezifische Unterschiede sowie die Struktur der Wählerinnen und
Wähler sowie Nichtwählerinnen und Nichtwähler im Bundesgebiet und in
den einzelnen Bundesländern analysiert werden. Für die repräsentative
Wahlstatistik wurden aus den etwa 72.000 Urnenwahlbezirken rund 2.250
und aus den etwa 15.000 Briefwahlbezirken knapp 500 Wahlbezirke als
Stichprobe zufällig ausgewählt. In diesen Wahlbezirken werden
Stimmzettel mit einem Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und
sechs Altersgruppen verwendet.
Aus dem Wählerverzeichnis werden zur Ermittlung der
Wahlbeteiligung Wahlberechtigte sowie Wählerinnen und Wähler nach
Geschlecht und zehn Altersgruppen ausgewertet.
Das Wahlgeheimnis ist durch die Vorkehrungen des
Wahlstatistikgesetzes gewährleistet: So enthalten die Stimmzettel
keine personenbezogenen Daten, sondern lediglich einen anonymen
Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und Altersgruppe. Die
Auszählung der Stimmzettel und die Auswertung der Wählerverzeichnisse
sind organisatorisch strikt getrennt. Außerdem sind Mindestgrößen für
die ausgewählten Wahlbezirke festgelegt: Für die Wahlstatistik
ausgewählte Urnenwahlbezirke müssen bei der Europawahl 2019
mindestens 400 Wahlberechtigte umfassen. Ausgewählte Briefwahlbezirke
müssen bei der letzten Europawahl 2014 mindestens 400 Wählerinnen und
Wähler aufgewiesen haben. Schließlich dürfen keine Ergebnisse für
einzelne Stichprobenwahlbezirke veröffentlicht werden.
Nähere Informationen zur Durchführung der repräsentativen
Wahlstatistik bei der Europawahl stehen im Internetangebot des
Bundeswahlleiters unter > Informationen für Wähler > Repräsentative
Wahlstatistik zur Verfügung.
Die vollständige Pressemitteilung ist im Internetangebot des
Bundeswahlleiters unter http://www.bundeswahlleiter.de zu finden.
Weitere Auskünfte gibt:
Büro des Bundeswahlleiters
Telefon: 0611 75-4863
www.bundeswahlleiter.de/kontakt
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Der Bundeswahlleiter
Pressestelle
Telefon: +49 611-75 34 44
E-Mail: pressestelle@bundeswahlleiter.de
Original-Content von: Der Bundeswahlleiter, übermittelt durch news aktuell
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