Der Zombie Vorratsdatenspeicherung ist zurück
Geschrieben am 05-06-2019 |
Berlin/Brüssel (ots) - Die Justizminister der Europäischen Union
planen einen neuen Anlauf für die EU-weite Vorratsdatenspeicherung.
Beim Justizministerrat morgen (Donnerstag, 6. Juni) wollen die
EU-Justizminister die Europäische Kommission mit einer Studie über
die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung beauftragen.[1]
Patrick Breyer, Abgeordneter der Piratenpartei Deutschland und
Mitglied der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament,
kommentiert:
"Der Zombie Vorratsdatenspeicherung ist zurück. Es braucht einen
Aufschrei der Zivilgesellschaft, denn Vorratsdatenspeicherung ist die
am tiefsten in die Privatsphäre eingreifende und unpopulärste
Überwachungsmaßnahme von allen. Sie beschädigt den Schutz
journalistischer Quellen, erschwert vertrauliche Beratung und Hilfe
und kann selbst höchste Amtsträger erpressbar machen. Eine so
weitreichende wahllose Überwachung der Kommunikation, Bewegungen und
Internetnutzung der gesamten Bevölkerung ist unverantwortlich und vom
Europäischen Gerichtshof mehrfach für unverhältnismäßig und
grundrechtswidrig erklärt worden. EU-Staaten ohne
Vorratsdatenspeicherung, darunter Deutschland, erzielen nach
unabhängigen Studien ebenso hohe Aufklärungsquoten wie Staaten, die
zu diesem leicht zu umgehenden Überwachungshammer greifen. Wir werden
alles daran setzen, diese Attacke auf unser Grundrecht auf
Privatsphäre abzuwenden."
Der Europäische Gerichtshof hatte eine EU-Richtlinie zur
anlasslosen Vorratsdatenspeicherung im Jahr 2014 für ungültig erklärt
und im Jahr 2016 auch nationale Gesetze gekippt, die sich auf Bürger
erstrecken, deren Verhalten in keinem "auch nur mittelbaren oder
entfernten Zusammenhang mit schweren Straftaten stehen könnte". Die
Bundesregierung reagierte mit einem neuen Gesetz über die
Speicherpflicht von Verbindungsdaten, de facto ist die
Vorratsdatenspeicherung in Deutschland infolge von
Gerichtsentscheidungen aber ausgesetzt. Eine Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts über das neue deutsche Gesetz wird noch in
diesem Jahr erwartet.
Patrick Breyer zog im Jahr 2010 gegen das erste Gesetz zur
Vorratsdatenspeicherung und auch gegen die Bestandsdatenauskunft in
Deutschland vor das Bundesverfassungsgericht, das beide Gesetze
kippte. 2016 reichte Breyer gemeinsam mit 22 anderen Personen und
unterstützt von Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und
Digitalcourage Verfassungsbeschwerde auch gegen das zweite Gesetz zur
Vorratsdatenspeicherung ein. Vor dem Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte klagt er zudem ein Recht auf anonyme Telekommunikation
mithilfe von Prepaid-SIM-Karten ein.
Quellen/Fußnoten: [1] Entwurf der Schlussfolgerungen: https://data
.consilium.europa.eu/doc/document/ST-9663-2019-INIT/en/pdf
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