BERLINER MORGENPOST: Niemand ist zuständig / Kommentar von Jens Anker zu DDR-Polizeigefängnis
Geschrieben am 17-06-2019 |
Berlin (ots) - Kurzform: Die Regierungsfraktionen SPD, Grüne und
Linke haben sich zusammen mit CDU und FDP dafür ausgesprochen, dass
das ehemalige Gefängnis als ein Gedenkort erhalten bleiben soll. Nur
wer für das Projekt die Zuständigkeit übernehmen soll, das ist auch
nach mehr als einjähriger Suche nicht geklärt. Das ist ärgerlich -
zumal dort auch Menschen in Haft saßen, die im Herbst 1989 gegen das
DDR-Regime demonstrierten. Aber guter Wille und Beschlüsse des
Abgeordnetenhauses sind eben nichts wert, solange die Zuständigkeit
nicht geklärt ist. So droht das Projekt, vom Verharrungsvermögen der
beteiligten Verwaltungen weit in die Zukunft geschoben zu werden. Das
wirft einen traurigen Schatten auf die anstehenden Feierlichkeiten
zum Mauerfall.
Der vollständige Kommentar: Was die heilige Dreieinigkeit für die
Kirche ist, das ist für die Verwaltung die Zuständigkeit. Bevor nicht
geklärt ist, wer zuständig ist, geschieht nichts. Ein Beispiel
wiehernden Amtsschimmels lässt sich derzeit in Zusammenhang mit dem
ehemaligen DDR-Polizeigefängnis an der Keibelstraße in Mitte
beobachten. Die Regierungsfraktionen SPD, Grüne und Linke haben sich
zusammen mit CDU und FDP dafür ausgesprochen, dass das ehemalige
Gefängnis als ein Gedenkort erhalten bleiben soll. Ein breites
Bündnis fand sich also dafür, diesen weitgehend leer stehenden
Gedenkort zugänglich zu machen. So soll vor allem Schülern der
DDR-Unrechtsstaat und die Geschichte der deutschen Teilung nahe
gebracht werden. Nur wer für das Projekt die Zuständigkeit übernehmen
soll, das ist auch nach mehr als einjähriger Suche nicht geklärt.
Zwar wurde vor einem Jahr ein "fachkundiges Gremium" einberufen, das
die Frage klären soll, aber zu einem Ergebnis ist die Arbeitsgruppe
auch nach mehreren Treffen bislang noch nicht gekommen. Erst danach
aber kann eine fachkundige Kommission einberufen werden, die dann ein
Konzept für den künftigen Gedenkort erstellt. So wird es also nichts
mit dem ursprünglichen Plan, das Gefängnis 30 Jahre nach dem Fall der
Mauer für eine breite Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das ist
ärgerlich - zumal dort auch Menschen in Haft saßen, die im Herbst
1989 gegen das DDR-Regime demonstrierten. Aber guter Wille und
Beschlüsse des Abgeordnetenhauses sind eben nichts wert, solange die
Zuständigkeit nicht geklärt ist. So droht das Projekt, vom
Verharrungsvermögen der beteiligten Verwaltungen weit in die Zukunft
geschoben zu werden. Das wirft einen traurigen Schatten auf die
anstehenden Feierlichkeiten zum Mauerfall.
Pressekontakt:
BERLINER MORGENPOST
Telefon: 030/887277 - 878
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