Frankfurter Rundschau: FR-Kommentar zu Hassreden im Netz nach dem Mord an Regierungspräsident Lübcke
Geschrieben am 20-06-2019 |
Frankfurt (ots) - Wer im Netz die Rechte anderer verletzt, muss
ebenso belangt werden können wie in der analogen Welt. Man muss nicht
gleich die Klarnamenpflicht einführen, wie es unter anderem Emmanuel
Macron und Wolfgang Schäuble verlangen. Denkbar sind aber Systeme,
bei denen die Identität des Teilnehmers zumindest gegenüber dem
Plattformbetreiber zweifelsfrei nachgewiesen werden muss, bevor
jemand einen Account eröffnet und sich an ein Millionenpublikum
wendet. Bei Rechtsverstößen können dann Straf- oder Ziviljustiz
effektiv gegen den Verursacher vorgehen. Plötzlich würde damit, ein
Novum, die Achtung vor den Rechten anderer eine Rolle spielen. Nichts
könnte besser die von Hochmut und Egozentrik getriebenen neuen
Hassmaschinen bremsen. Über Details mag noch viel gerungen werden.
Eins aber ist klar: So wie bisher geht es nicht weiter.
Pressekontakt:
Frankfurter Rundschau
Ressort Politik
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