Deutsche Umwelthilfe reicht Klage für "Saubere Luft" in Nürnberg ein
Geschrieben am 26-06-2019 |
Berlin (ots) - Anhaltend hohe Belastung der Atemluft mit dem
Dieselabgasgift Stickstoffdioxid in Nürnberg - DUH klagt gegen den
Freistaat Bayern vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof auf
schnellstmögliche Einhaltung des NO2-Grenzwerts
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Klage gegen den Freistaat
Bayern beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München zur
Durchsetzung der "Sauberen Luft" in Nürnberg eingereicht. In Nürnberg
wird der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 Mikrogramm
pro Kubikmeter (µg /m³) im Jahresmittel seit Inkrafttreten des
Grenzwerts in 2010 in jedem Jahr erheblich überschritten. An der
offiziellen Messstation in der Von-der-Tann-Straße wurde im
Jahresmittel 2018 ein NO2-Wert von 46 µg/m3 gemessen, 2017 lag er bei
43 µg/m3. Ziel der Klage für "Saubere Luft" ist die Einhaltung des
seit 2010 verbindlich geltenden NO2-Grenzwerts noch im Jahr 2019.
Sowohl aus Passivsammlermessungen als auch aus Modellierungen
ergibt sich, dass sich die hohe Immissionsbelastung nicht auf den
Messstandort Von-der-Tann-Straße beschränkt. Der Europäische
Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 26. Juni 2019 bestätigt, dass
an den Stellen mit der höchsten NO2-Belastung gemessen werden muss.
Auch müssen Gerichte prüfen, ob die durch die Bundesländer und
Kommunen aufgestellten Messstationen tatsächlich die Orte mit der
höchsten Belastung darstellen. Die DUH wird im Rahmen des Verfahrens
für saubere Luft in Nürnberg die Überprüfung der aufgestellten
Messstationen einfordern.
Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Der Freistaat
trickst und täuscht seine Bürger bei der Belastung der
innerstädtischen Luft mit dem Dieselabgasgift NO2. So wird in
größeren bayerischen Städten, darunter auch Nürnberg, nicht an den
Orten mit der höchsten Belastung gemessen. Die Bürgerinnen und Bürger
in Nürnberg haben ein Recht auf 'Saubere Luft' und Schutz vor
krankmachenden Dieselabgasen. Mit unserer Klage wollen wir für alle
Nürnberger Bürgerinnen und Bürger ihren Anspruch auf geltendes Recht
umsetzen und die Einhaltung des NO2-Grenzwerts im gesamten
Stadtgebiet spätestens Ende 2019 durchsetzen. Unumgänglich ist dabei
ein umfassendes Fahrverbot für schmutzige Diesel-Pkw und
Nutzfahrzeuge bis einschließlich Abgasstandard Euro 5."
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte in seinem
Grundsatzurteil vom 27. Februar 2018 das Jahr 2019 als letztmöglichen
Zeitpunkt zur Einhaltung des EU-weit gültigen Jahresmittelwerts von
40 µg/m³ höchstrichterlich festgelegt. Die "Saubere Luft" in Nürnberg
ist nur möglich durch kurzfristig wirksame Maßnahmen wie Fahrverbote
für schmutzige Diesel-Fahrzeuge, die im realen Betrieb die
vorgeschriebenen NOx-Grenzwerte um ein Mehrfaches übersteigen.
Erhalten die Fahrzeuge eine Hardware-Nachrüstung auf Kosten der
Hersteller und sind diese damit im Straßenbetrieb so sauber, dass sie
Grenzwerte einhalten, wären die Fahrzeuge von Fahrverboten
ausgenommen.
In Nürnberg gibt es zwei offizielle Messstationen im verkehrsnahem
Gebiet. Eine Modellierung der NO2-Belastung im gesamten Stadtgebiet,
die im Rahmen des Masterplans für Nürnberg erstellt wurde, zeigt
eindeutig, dass eine Vielzahl von Straßenabschnitten in Nürnberg den
rechtlichen Grenzwert von 40 µg NO2/m3 im Jahr 2017 deutlich
überschritten haben. Diese Belastung hält laut Modellierung der
prognostizierten NO2-Belastung für das Jahr 2020 weiterhin an.
Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt,
betont: "Der Europäische Gerichtshof hat heute nochmal deutlich
gemacht, dass die Zeit der Ausreden endlich vorbei ist. Auch der
Freistaat Bayern ist an Recht und Urteile gebunden und sollte sich
schnellstmöglich daran erinnern."
Darüber hinaus hat die DUH am 26. Juni 2019 zu Passau und
Regensburg Anträge auf Fortschreibung der Luftreinhaltepläne bei der
Regierung von Niederbayern und der Regierung der Oberpfalz gestellt.
Fällt die Antwort nach Ablauf der 4-Wochen-Frist am 29. Juli 2019
nicht entsprechend aus, zieht die DUH auch hier eine Klage in
Erwägung.
Links: Zur Klageschrift: http://l.duh.de/p190626c
Mehr über die Arbeit der DUH im Bereich Saubere Luft:
https://www.duh.de/themen/luftqualitaet/recht-auf-saubere-luft/
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger@geulen.com
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
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