Amtsgericht will nicht über Brandenburgs Kfz-Massenspeicherung entscheiden
Geschrieben am 27-06-2019 |
Berlin/Potsdam (ots) - Nach Auffassung des Amtsgerichts hätten
Personen, deren Kfz-Kennzeichen nur zufällig miterfasst würden, kein
"Rechtsschutzbedürfnis", so dass die Klage nicht zuzulassen sei.[1]
Der Kläger Marko Tittel, ein Autofahrer aus Brandenburg, sieht das
anders: "Von der Kfz-Massenspeicherung bin ich nicht nur zufällig
mitbetroffen, sondern diese Maßnahme ist gezielt darauf angelegt,
meine und auch alle sonstigen Kraftfahrzeuge auf der Strecke zu
erfassen und festzuhalten. Das ist eine völlig unverhältnismäßige,
wahllose Vorratsspeicherung jedes Autofahrers auf den Autobahnen des
Landes."
Tittel hat Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichts
eingereicht, über die das Landgericht entscheiden wird.
Unterdessen ist auch Herbert Trimbach, der bisherige Leiter der
Polizeiabteilung im Landesinnenministerium in Potsdam, vor Gericht
gezogen: Nachdem Trimbach die vorläufige Einstellung der
hochproblematischen Kfz-Massenspeicherung empfohlen hatte, wurde er
in den für Wahlen zuständigen Sachbereich versetzt.
"Dass mundtot gemacht wird, wer kritisch nachfragt oder
Rechtsbrüche kritisiert, hat bei einigen Polizeien leider Tradition,
das kenne ich aus Schleswig-Holstein", kommentiert Dr. Patrick
Breyer, Innenexperte und Europaabgeordneter der Piratenpartei
Deutschland. "Diese Strafversetzung gilt es ebenso zu stoppen wie die
illegale Kfz-Massenspeicherung selbst."
Quellen/Fußnoten:
[1] Beschluss:
http://ots.de/5HlVPq
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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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