Aktuelle Leserumfrage: medizini erhält Bestnoten / Der Kindermagazin-Klassiker aus der Apotheke bekommt von seinen jungen Leserinnen und Lesern ein prima Zeugnis (FOTO)
Geschrieben am 01-07-2019 |
Baierbrunn (ots) -
medizini hat Kultstatus: Es ziert die Kinder- und Klassenzimmer
von Generationen und ist auch in unserer digitalen Zeit beliebt wie
eh und je. Das zeigt aktuell das überwältigend positive Ergebnis
einer neuen Leserumfrage, bei der 1200 Kinder mitgemacht haben: Vom
aufwendig gestalteten Wissensposter über die tollen DIN-A1-großen
Tierposter bis hin zu den exklusiv entworfenen Comic-Serien - nahezu
alle medizini-Inhalte werden von mindestens drei Viertel der
Umfrageteilnehmer mit "gut" bis "sehr gut" bewertet. In der
Gesamtbeurteilung von medizini vergeben sogar rund 93 Prozent der
Kinder diese Noten!
Prima Zeugnis: 93 Prozent der Leser finden medizini "gut" bis
"sehr gut"
"Dass unser Magazin mit seinen vielen anspruchsvollen Themen zu
Gesundheit, Natur, Geschichte und Technik so toll ankommt, freut uns
sehr", sagt Chefredakteur Harald Lorenz. Die Leserbefragung zeigt,
dass die Kinder von heute medizini wegen der großen Tier- und
Wissensposter lieben. Die Welt wird den Kindern in all ihren Facetten
detailreich und leicht verständlich auf spielerische Art und Weise
nähergebracht. medizini ist eine wertvolle Lektüre für Kinder, das
wissen auch die Eltern. "Dieses Ergebnis spornt uns an, unseren
jungen Leserinnen und Lesern jeden Monat aufs Neue spannende, witzige
und hilfreiche Themen für ihren Alltag zu bieten, die sie exklusiv
nur von ihrer Apotheke vor Ort bekommen."
Über medizini:
medizini klärt Kinder von fünf bis zwölf Jahren auf spielerische,
altersgerechte Art über ihren Körper und ihre Gesundheit auf.
Zugleich gibt es spannende Einblicke in die Geschichte und in die
vielfältige Welt der Natur, besonders der Tiere. Das Magazin besteht
aus zwei großen, auf DIN-A4-Format gefalteten Postern, auf denen die
schönsten Tiere abgebildet sind und speziell für Kinder interessante
Sachthemen mit kurzen Texten sowie aufwendigen Illustrationen
präsentiert werden. Die erste Ausgabe von medizini (damals noch "Medi
& Zini") erschien im Jahr 1974. Heute liegt die monatlich verkaufte
Auflage bei 1.358.092 Exemplaren (IVW I/2019). medizini erscheint im
Wort & Bild Verlag.
Pressekontakt:
Gudrun Kreutner, Leitung Unternehmenskommunikation
Katharina Neff-Neudert, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 089/ 744 33-360
E-Mail: presse@wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de
www.facebook.com/wortundbildverlag
Original-Content von: Wort & Bild Verlag - medizini, übermittelt durch news aktuell
Kontaktinformationen:
Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.
Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.
Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.
http://www.bankkaufmann.com/topics.html
Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.
@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf
E-Mail: media(at)at-symbol.de
692706
weitere Artikel:
- Umfrage: Viele Deutsche scheitern mit ihren Gesundheitszielen Baierbrunn (ots) -
Vier von zehn Bundesbürgern sind schon mal mit ihren Bemühungen um
einen gesunden Lebensstil gescheitert: 39,2 Prozent der Frauen und
Männer in Deutschland geben laut einer Umfrage des
Gesundheitsmagazins "Apotheken Umschau" an, dass sie schon mal
versucht haben, möglichst gesund zu leben, das aber nicht lange
durchgehalten haben. Jeder Dritte (33,9 Prozent) ist überzeugt,
aktuell viel zu wenig Zeit zu haben, um sich um einen wirklich
gesunden Lebensstil zu kümmern. 26,6 Prozent argumentieren, sich
einen mehr...
- Camping - so geht's richtig! (AUDIO) Düsseldorf (ots) -
Anmoderationsvorschlag: Mit dem Camper für ein Wochenende an den
See, einen Roadtrip mit dem Wohnmobil durch Norwegen oder ganz
luxuriös im Glamping-Zelt in der Wüste schlafen: Campingurlaub liegt
voll im Trend. Allein auf deutschen Campingplätzen liegen die
Übernachtungszahlen bei über 35 Millionen. Das sind über 50 Prozent
mehr als noch vor zehn Jahren. Doch wie findet man das richtige
Angebot und was gibt es unterwegs im fahrenden Zuhause alles zu
beachten? Oliver Heinze berichtet.
Sprecher: Camper mehr...
- Abriss "mitgekauft" / Entsprechende behördliche Verfügung gilt auch für Käufer (FOTO) Berlin (ots) -
Dass der Erwerber eines Grundstücks eine bereits vom Voreigentümer
beantragte und behördlich genehmigte Baugenehmigung übernehmen kann,
ist weitgehend bekannt. Weniger bekannt dürfte sein, dass auch das
Gegenteil gilt. Liegt für ein bestimmtes Objekt auf dem gekauften
Grundstück - hier: ein Wochenendhäuschen mit Schuppen - eine
Abrissverfügung vor, dann ist der Erwerber davon ebenfalls daran
gebunden. Er muss also das Gebäude abreißen, selbst wenn er das
eigentlich gar nicht möchte und von der Verfügung nichts mehr...
- Selbst ist der Eigentümer? / WEG-Versammlung kann Mitglieder nicht zum Tätigwerden zwingen (FOTO) Berlin (ots) -
Ein Beschluss, wonach Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft das
Streichen von Fenstern (im Sondereigentum befindlich, aber dem
Gemeinschaftseigentum zugehörig) selbst veranlassen müssen, ist
nichtig. Für derartige Auftragsvergaben ist nach Information des
Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Verwaltung zuständig.
(Landgericht Dortmund, Aktenzeichen 1 S 109/17)
Der Fall: Eine Eigentümerversammlung war zu der Überzeugung
gekommen, dass die Fenster neu gestrichen werden müssten. Sie ließ
den Mitgliedern mehr...
- Senioren-WG ist zulässig / Auch in einem reinen Wohngebiet spricht nichts dagegen (FOTO) Berlin (ots) -
Eine Wohngemeinschaft von Senioren in einem Einfamilienhaus mit
jeweils eigenen Miet- und Pflegeverträgen ist in einem reinen
Wohngebiet eine zulässige Wohnform. Diese Konstellation ist nach
Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS rechtlich nicht
mit einem Altenpflegeheim vergleichbar. (Verwaltungsgericht Neustadt,
Aktenzeichen 3 K 575/17)
Der Fall: Acht bis neun ältere Menschen, von denen einige an
Demenz erkrankt waren, lebten gemeinsam in einem Einfamilienhaus in
einem reinen Wohngebiet. Jede mehr...
|
|
|
Mehr zu dem Thema Sonstiges
Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:
Sat1.de mit neuem Online-Spiele-Portal Sat1Spiele.de / SevenOne Intermedia baut Bereich Games weiter aus
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|