Audi Abgasskandal - 3 Liter Manipulation, 8 Urteile gegen Händler und Audi ergangen: Audi A6 Avant, SQ5 (Plus), A4 Avant, VW Touareg; Chancen für Geschädigte sind sehr gut
Geschrieben am 04-07-2019 |
Lahr (ots) - Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstreitet vor verschiedenen Gerichten
bundesweit im Audi Abgasskandal bei 3 l Fahrzeugen verschiedene
Urteile, die teilweise gegen die Händler und teilweise gegen die Audi
AG ergangen sind. Die Gerichte stehen auf Seiten der Geschädigten,
diesen stehen Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche gegen die
Händler und gegen die Audi AG zu. Von den Urteilen betroffen sind die
Modelle Audi A6 Avant, SQ5 (Plus), A4 Avant, VW Touareg.
Erst in dieser Woche wurde durch einen Bericht in der ARD "Der
Fall Audi" bekannt, dass die Audi AG bis 2018 Fahrzeuge mit insgesamt
4 illegalen Abschalteinrichtungen verkauft hat. Obwohl der
Abgasskandal bereits seit 2015 bekannt ist, hat Audi offensichtlich
weiter Fahrzeuge verkauft, die nicht ordnungsgemäß waren. Für die
Geschädigten ist dies ein harter Schlag ins Gesicht, weil sie darauf
vertrauten, dass die neueren Fahrzeuge nicht mehr manipuliert sind.
Genau dies erhöht jedoch auch die Chancen vor Gericht. Diese
besondere Dreistigkeit, die die Audi AG an den Tag legt, wird
Einfluss auf die Gerichtsentscheidungen haben. Geschädigte, die ein 3
Liter Fahrzeug gekauft haben, egal ob es sich um ein Fahrzeug von
Audi oder von VW handelt, haben besonders gute Aussichten, ein
Gerichtsverfahren zu gewinnen.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat
bundesweit im Abgasskandal mehr als 11.000 Klagen eingereicht. Die
Rechtsanwälte und Geschäftsführer der Kanzlei Dr. Ralf Stoll und
Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft
mbH die Musterfeststellungsklage für den Verbraucherzentrale
Bundesverband e.V. In den Verfahren gegen Audi, in denen es um die 3
l Motoren geht, konnten bereits die folgenden Urteile zugunsten der
Geschädigten erzielt werden:
In dem Verfahren des Landgerichts Köln, 16 O 371/18 hat das
Gericht einen Händler dazu verurteilt, einen Audi A6 Avant
zurückzunehmen gegen Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer
Nutzungsentschädigung.
In dem Verfahren des Landgerichts Flensburg, 7 O 90/18 hat das
Gericht einen Händler dazu verurteilt, einen Audi SQ5 zurückzunehmen
gegen Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer
Nutzungsentschädigung. Das besondere an diesem Verfahren ist, dass
das Fahrzeug bereits verkauft war. Der Käufer bekommt den Kaufpreis
zurück und muss sich den Verkaufspreis und eine Nutzungsentschädigung
anrechnen lassen.
In dem Verfahren des Landgerichts Heidelberg, 2 O 270/18 hat das
Gericht einen Händler dazu verurteilt, einen VW Touareg
zurückzunehmen gegen Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer
Nutzungsentschädigung.
In dem Verfahren des Landgerichts Stuttgart, 7 O 383/18 hat das
Gericht einen Händler dazu verurteilt, einen Audi SQ5 Plus
zurückzunehmen gegen Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer
Nutzungsentschädigung.
In dem Verfahren des Landgerichts Offenburg, 3 O 94/18 hat das
Gericht die Volkswagen AG im Rahmen eines Leasingvertrages dazu
verurteilt, einen Audi A5 3 Liter zurückzunehmen gegen Rückzahlung
des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung. Außerdem hat
das Landgericht Offenburg die Audi AG zu Schadensersatz verurteilt
wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Der geschädigte
Leasingnehmer kann jetzt die Leasingraten zurückverlangen.
In dem Verfahren des Landgerichts Stuttgart, 7 O 265/18 hat das
Gericht einen Händler dazu verurteilt, einen Audi A4 Avant
zurückzunehmen gegen Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer
Nutzungsentschädigung. Daneben wurde die Audi AG wegen vorsätzlicher
sittenwidriger Schädigung zum Schadensersatz verurteilt.
In dem Verfahren des Landgerichts Heilbronn, 4 O 219/18 hat das
Gericht einen Händler dazu verurteilt, einen Audi A6 Avant
zurückzunehmen gegen Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer
Nutzungsentschädigung. Daneben wurde die Audi AG wegen vorsätzlicher
sittenwidriger Schädigung zum Schadensersatz verurteilt.
In dem Verfahren des Landgerichts Offenburg, 2 O 299/18 hat das
Gericht die Audi AG bei einem Audi SQ5 zu Schadensersatz verurteilt.
Nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft
mbH muss die Audi AG das Fahrzeug nunmehr zurücknehmen und den vollen
Kaufpreis zurück bezahlen.
Die Urteile zeigen deutlich, dass die Gerichte auf der Seite der
Verbraucher stehen. Die Geschädigten haben einen Anspruch darauf,
dass sie ihre Fahrzeuge zurückgeben können. Geschädigte sollten sich
daher an einen Rechtsanwalt wenden und Ihre Ansprüche geltend machen.
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
handelt es sich mit 5 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht um
eine der führenden Kanzleien im VW Abgasskandal und im Bank- und
Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei führt mehr als 200 Gerichtsverfahren
gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten.
Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5.000
Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als
11.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte
bereits hunderte positive Urteile erstreiten. In dem renommierten
JUVE Handbuch 2017/2018 und 2018/2019 wird die Kanzlei in der Rubrik
Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche
Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich
Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer
führen in einer Spezialgesellschaft die erste
Musterfeststellungsklage gegen die Volkwagen AG für den
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
Mobil für Presseanfragen: 0163/6707425
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
https://www.dr-stoll-kollegen.de/
https://www.dieselskandal-anwalt.de/
https://www.vw-schaden.de/
Original-Content von: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell
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