VSV/Kolba: Musterfeststellungsklage vzbv gegen VW für Ausländer ungeeignet?
Geschrieben am 04-07-2019 |
Wien (ots) - Deutsche Gerichtorganisation will Beteiligung von Ausländern
behindern
Der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat am 1.11.2018 gegen VW
eine Musterfeststellungsklage eingebracht. Das Gesetz schließt eine Beteiligung
von ausländischen Geschädigten nicht aus. Vielmehr ist deren mögliche
Beteiligung in der Lehre anerkannt.
"Der Verbraucherschutzverein hat über 1100 Geschädigten aus Österreich und
Italien dabei geholfen, sich in das dt. Klageregister einzutragen", sagt Peter
Kolba, Obmann des VSV. "Wir sind dazu immer noch bereit. Man kann sich über
www.klagen-ohne-risiko.at Hilfe holen."
Das zuständige Oberlandesgericht Braunschweig hat in einem Hinweisbeschluss in
Frage gestellt, ob die Klangspiele des vzbv auch für Feststellungen für
ausländische Geschädigte geeignet seien. Dazu sollen die Streitparteien (vzbv
und VW) nun binnen Frist Stellung nehmen.
"Ich gehe davon aus, dass es dem vzbv gelingen wird, klarzustellen, dass
jedenfalls einige Feststellungsziele auch für Ausländer Bedeutung haben," hofft
Kolba. "Wir sind da nun von juristischen Geschick des vzbv abhängig."
Das Gesetz über die Musterfeststellungsklage in Deutschland ist so eng
formuliert, dass nur wenige Verbände überhaupt klagen können. So ist das für den
VKI oder den VSV derzeit ausgeschlossen. Das erweist sich nun als ein deutlicher
Nachteil.
"Wir fordern von der österreichischen Regierung seit Monaten, dem VSV endlich
auch eine Klagelegitimation für Verbandsklagen einzuräumen. Anders als der VKI
hat der VSV inzwischen soviel Mitglieder, dass er in absehbarer Zeit (das dt.
Gesetz sieht dazu lange Fristen vor) ebenfalls solche Klagen in Deutschland
einbringen könnte," sagt Kolba. "Unsere Regierung muss handeln, damit wenigsten
bei weiteren Massenschäden die Möglichkeit besteht, dass der VSV die Interessen
österreichischer Verbraucher in Deutschland zu vertreten."
Das Oberlandesgericht Braunschweig behindert leider auch den Zugang zu der
ersten Verhandlung am 30.9.2019. Es gibt für die Auslandspresse nur 14
Reservierungsplätze. Für den VSV gibt es keinen. Man will offensichtlich
Ausländer, die von weiter anreisen müssen, von der Verhandlung fernhalten.
"Ich werde jedenfalls mit meiner Kollegin Lydia Ninz nach Braunschweig fahren
und im Saal sein. Wenn ich mich auch über Nacht vor der Türe anstellen müsste,"
kündigt Kolba an.
Service: www.klagen-ohne-risiko.at
Kontakt:
Dr. Peter Kolba +436602002437
Original-Content von: Verbraucherschutzverein, übermittelt durch news aktuell
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