Rheinische Post: Kommentar: Der Klimaschutz steht bereits im Grundgesetz
Geschrieben am 29-07-2019 |
Düsseldorf (ots) - Das Wort "Jahrhundertaufgabe" ist im
politischen Jargon ein gern genutztes. Da ist also eine Aufgabe,
deren Bewältigung die Politik Hunderte Jahre beschäftigen könnte. So
ist es gemeint. Die "Flüchtlingskrise" war auch schon mal so eine
Jahrhundertaufgabe. Unsere neue Jahrhundertaufgabe ist der
Klimaschutz. Sogar CSU-Chef Markus Söder glaubt mittlerweile daran,
dass uns der Klimaschutz äußerst lange beschäftigen wird. Und um
schnelle und effektive Ergebnisse zu erzielen, müsse die Rettung des
Klimas als verpflichtende Staatsaufgabe ins Grundgesetz, fordert
Söder. Jawohl!, werden viele rufen - vor allem die Grünen. Die hatten
eine Grundgesetzänderung zugunsten des Klimas nämlich schon viel
früher gefordert. Es ist nur sinnvoll, wenn wir alles tun, um den
Klimaschutz in der politischen Agenda zu verankern. Denn nur die
Politik kann beschließen, was notwendig ist. Die ganze
Grundgesetz-Forderungs-Geschichte verdient aber eine Fußnote: Der
Klimaschutz steht bereits im Grundgesetz. "Der Staat schützt auch in
Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen
Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen
Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht
durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung." Artikel 20a.
Der Klimawandel bedroht die natürlichen Lebensgrundlagen und die
Tiere. Er bedroht auch uns. Obwohl das Wort "Klimaschutz" nicht in
Artikel 20a vorkommt, schreit dieser Artikel förmlich: Rettet Fauna
und Flora! Wenn der Staat denn wollte, könnte er den Klimaschutz
schon heute viel energischer vorantreiben, als er es bisher getan
hat. Artikel 20a reicht dafür aus. Hoffentlich wird das keine
Jahrhundertaufgabe, der Politik das verständlich zu machen.
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