Tillmann: Haushaltsverantwortung des Bundestages bleibt gewahrt
Geschrieben am 30-07-2019 |
Berlin (ots) - Bankenunion verstößt nicht gegen das Grundgesetz
und gegen EU-Recht
Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Dienstag die
Regelungen zur Bankenunion als verfassungsgemäß eingestuft. Dazu
erklärt die finanzpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann:
"Der Einheitliche Bankenaufsichtsmechanismus (Single Supervisory
Mechanism, SSM) und der Einheitliche Abwicklungsmechanismus (Single
Resolution Mechanism, SRM) sind zentrale Elemente der Wirtschafts-
und Währungsunion.
Nur ein Kapitalmarkt, der nach einheitlichen Regeln funktioniert,
ist auch im Krisenfall widerstandsfähig. Dazu benötigen wir eine
einheitliche und koordinierte Aufsichtsarchitektur.
Dies haben wir mit der Verständigung auf den SSM erreicht. Die
systemisch wichtigen Banken werden zentral von der EZB beaufsichtigt,
die nationalen Aufsichtsbehörden bleiben für die kleineren Institute
zuständig. So wird sichergestellt, dass die Aufsicht effizient und
nach einheitlichen Maßstäben arbeitet und die Interessen der
Mitgliedstaaten berücksichtigt sind.
Auch wenn Banken abgewickelt werden müssen, müssen wir koordiniert
und gemeinsam vorgehen. Dies stellen wir durch den SRM und den
Ausschuss für die einheitliche Abwicklung (Single Resolution Board,
SRB) sicher.
Bei ihrer Zustimmung zu beiden Elementen haben Bundesregierung und
Bundestag im Rahmen ihrer Kompetenzen gehandelt. Insbesondere stellt
das Gericht fest, dass die Haushaltsverantwortung des Deutschen
Bundestages nicht unzulässig eingeschränkt wurde.
Das gibt uns Sicherheit, weiter dafür Sorge zu tragen, dass bei
Bankenschwierigkeiten nicht der Steuerzahler in Anspruch genommen
wird."
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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