BDI zum Solidaritätszuschlag: Gesetzesentwurf lässt Unternehmen außen vor
Geschrieben am 12-08-2019 |
Berlin (ots) - Zur Diskussion um die Abschaffung des
Solidaritätszuschlags sagt BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang:
"Gesetzesentwurf lässt Unternehmen außen vor"
- "Der Gesetzesentwurf des Bundesfinanzministeriums greift zu
kurz, denn er lässt die Unternehmen außen vor. Unternehmen und
beispielsweise alleinveranlagte Facharbeiter mit einem
Jahreseinkommen von mehr als 62.000 Euro müssen den Soli
weiterhin voll zahlen. Dies schadet der politischen
Glaubwürdigkeit und ist auch verfassungsrechtlich äußerst
kritisch.
- Die Wirtschaft fordert eine vollständige Abschaffung des
Solidaritätszuschlags für alle Steuerzahler. Angesichts des
zunehmenden internationalen Wettbewerbs kann es sich Deutschland
nicht mehr leisten, für die Unternehmen keine Entlastung zu
schaffen.
- Als absolutes Minimum muss sich die Bundesregierung noch in der
laufenden Legislaturperiode auf ein verbindliches Datum zur
Abschaffung des Solis einigen. Die Rechtfertigung für den
Zuschlag, nämlich die Finanzierung des Solidarpaktes II, ist
längst entfallen."
Pressekontakt:
BDI Bundesverband der Dt. Industrie
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Breite Straße 29
10178 Berlin
Tel.: 030 20 28 1450
Fax: 030 20 28 2450
Email: Presse-Team@bdi.eu
Internet: http://www.bdi.eu
Original-Content von: BDI Bundesverband der Deutschen Industrie, übermittelt durch news aktuell
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