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Ist das noch genießbar? - Die Angaben auf der Lebensmittelverpackung erklären es (AUDIO)

Geschrieben am 14-08-2019

München (ots) -

Anmoderationsvorschlag: Alles andere als nachhaltig. Jedes Jahr
werden in Deutschland pro Kopf etwa 55 Kilogramm Lebensmittel
weggeworfen, und zum Teil nur, weil das Mindesthaltbarkeitsdatum
überschritten ist. Das muss sich ändern, und so hat sich Marco
Chwalek für uns bei einem Lebensmittelexperten schlau gemacht:

Sprecher: Ist das noch genießbar? Beim Mindesthaltbarkeitsdatum,
kurz MHD, scheiden sich oft die Geister, weil viele von uns unsicher
sind, ob das Produkt noch gut ist. Darum haben wir den TÜV
SÜD-Experten Dr. Andreas Daxenberger gefragt: Was beinhaltet das MHD?

O-Ton Andreas Daxenberger: 18 Sekunden

" Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist auf verpackten Lebensmitteln,
die verderben können, gesetzlich vorgeschrieben und gibt an, wie
lange das Lebensmittel bei richtiger Lagerung mindestens hält. Also
seine wesentlichen Eigenschaften in Geschmack, Konsistenz und Frische
behält. Dabei kommt es natürlich auf die richtige Kühltemperatur an."

Sprecher: Worin besteht der Unterschied zwischen MHD und
Verbrauchsdatum?

O-Ton Andreas Daxenberger: 19 Sekunden

"Bei sehr leicht verderblichen Lebensmitteln, die nach kurzer Zeit
eine Gefahr für die Gesundheit sein können, ist die Angabe eines
Verbrauchsdatums vorgeschrieben. Das betrifft z. B. abgepacktes
Hackfleisch oder Geflügel. Diese Lebensmittel dürfen nach Ablauf des
Verbrauchsdatums nicht mehr verkauft werden und sollten auch nicht
mehr gegessen werden."

Sprecher: In wieweit dürfen "abgelaufene" Lebensmittel noch
verbraucht werden, zum Beispiel Milchprodukte?

O-Ton Andreas Daxenberger: 17 Sekunden

"Bei Produkten mit Mindesthaltbarkeitsdatum kann der Verbraucher
selber beurteilen, ob es noch genießbar ist. Dazu genügt der
Frische-Check mit Augen und Nase. Solange kein Verderb erkennbar ist,
zum Beispiel kein Schimmel oder abweichender Geruch, und solange es
appetitlich aussieht und schmeckt, ist das Lebensmittel nicht
bedenklich."

Sprecher: Wenn wir also vor der Frage stehen: Muss das weg oder
kann das noch gegessen werden? hat der TÜV SÜD - Lebensmittelexperte
einen guten Tipp für uns:

O-Ton Andreas Daxenberger: 9 Sekunden

"Auch wenn das MHD abgelaufen ist, ist das Lebensmittel meist noch
genießbar, also bitte nicht gleich wegwerfen, sondern erst mal mit
gesundem Menschenverstand prüfen."



Pressekontakt:
FÜR DIE REDAKTEURE:
Ein extra Service für Sie: Den dazugehörigen Podcast finden Sie auf
der Homepage von TÜV SÜD. www.tuev-sued.de/audio-pr.
Kontakt: TÜV SÜD AG, Sabine Krömer Phone: +49 89 5791-2935
Email: sabine.kroemer@tuev-sued.de

Original-Content von: TÜV SÜD AG, übermittelt durch news aktuell


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