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Nachbarn müssen Lärm von Babys und Kleinkindern tolerieren (FOTO)

Geschrieben am 14-08-2019

Baierbrunn (ots) -

Fordern Nachbarn von Familien mit Babys oder Kleinkindern die
Einhaltung von Ruhezeiten, können Eltern entspannt bleiben. "Kinder
haben nach der UN-Kinderrechtskonvention unter anderem ein Recht auf
Entfaltung und sogar explizit auf Spielen", betont Esther Maffei,
Psychologin und Leiterin des Münchner Jugendamts, im Apothekenmagazin
"Baby und Familie". Lachen, weinen, wütend sein, rennen, springen,
trampeln - ohne Ton geht das nicht. Und ein Bewusstsein dafür, dass
sie andere damit stören, entwickeln die Kleinen erst im Laufe der
Jahre. Babys und Kleinkinder sind daher von den gesetzlichen
Ruhezeiten oder einer Mittagsruhe in der Hausordnung ausgenommen, bei
Schulkindern und Jugendlichen gelten dagegen schon strengere
Maßstäbe. "Je kleiner ein Kind, umso mehr Rechte haben seine Eltern
und umso weniger Rechte haben Nachbarn, ihre Ruhe einzufordern",
erklärt Ulrich Ropertz, Jurist und Geschäftsführer des Deutschen
Mieterbundes in Berlin. In Wohnungen und auf Spielplätzen dürfen die
Kleinen nahezu alles. "Auch wenn die Kinder ordentlich lärmen, müssen
das die Nachbarn tolerieren. Kindergeräusche gehören zu den normalen
Wohngeräuschen", so Maffei.

Dennoch gelten auch für die Kleinen gewisse Grenzen. Ropertz
spricht von "rücksichtslosem Lärm", den Familien vermeiden sollten.
Fußballübungen in der Wohnung fallen etwa darunter, das Springen vom
Hochbett in Dauerschleife oder das absichtliche Zuschlagen von Türen.
Außerdem gilt laut Maffei: "Treppenhäuser, Keller, Speicher, Aufzüge
und Tiefgaragen sind als Spielplätze fast überall tabu."

Diese Meldung ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.
Das Apothekenmagazin "Baby und Familie" 8/2019 liegt aktuell in den
meisten Apotheken aus.



Pressekontakt:
Katharina Neff-Neudert
Tel. 089 / 744 33 360
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: presse@wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de

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