Angehörigen-Entlastungsgesetz: Deutliche Verbesserungen für Familien
Geschrieben am 14-08-2019 |
Berlin (ots) - Als sinnvolle und überfällige Maßnahme begrüßt der
Paritätische Gesamtverband das geplante Angehörigen-Entlastungsgesetz
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Nach Plänen des
Ministeriums sollen ab 2020 Angehörige von Pflegebedürftigen und
Menschen mit Behinderungen, die Hilfe zur Pflege oder andere
Leistungen der Sozialhilfe beziehen, erst ab einem Jahreseinkommen
von 100.000 Euro selber zahlen müssen.
Damit wird eine alte Forderung des Paritätischen
Wohlfahrtsverbandes sowie der Behindertenverbände umgesetzt. "Das ist
nicht nur eine notwendige, finanzielle Entlastung, sondern auch eine
überfällige Wertschätzung von Menschen, die pflegebedürftige
Angehörige haben", erklärt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des
Paritätischen Gesamtverbandes. Menschen mit geringem und mittlerem
Einkommen profitieren unmittelbar. Nach Angaben des Ministeriums
würden die Angehörigen von rund 275.000 Leistungsbezieher*innen
erreicht. Darüber hinaus verschaffe die Regelung weitere
Gerechtigkeit, denn die Selbstbeteiligungsgrenze gilt bereits bei
älteren und bei erwerbsgeminderten Angehörigen. Schneider: "Dass hier
gleichgezogen wird, ist gerecht und nur konsequent."
Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf Verbesserungen für Menschen
mit Behinderung vor, die in Werkstätten arbeiten, von denen nach
Angabe des Paritätischen Gesamtverbandes viele seiner Mitglieder mit
Behinderteneinrichtungen profitieren würden.
Pressekontakt:
Philipp Meinert
redaktion@paritaet.org
Tel.: 030 24636-339
Original-Content von: Paritätischer Wohlfahrtsverband, übermittelt durch news aktuell
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