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Weniger Inobhutnahmen wegen unbegleiteter Einreise, mehr wegen KindesmisshandlungJugendämter leiten 2018 rund 52 600 Inobhutnahmen zum Schutz Minderjähriger ein

Geschrieben am 16-08-2019

Wiesbaden (ots) - Im Jahr 2018 führten die Jugendämter in
Deutschland rund 52 600 vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern
und Jugendlichen (Inobhutnahmen) durch. Wie das Statistische
Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das knapp 8 800 Fälle
weniger als im Vorjahr (-14 %). Hauptgrund für diese Entwicklung ist
der deutliche Rückgang an Inobhutnahmen von unbegleitet eingereisten
Minderjährigen aus dem Ausland um rund 10 300 Fälle (-46 %).
Gleichzeitig gab es mehr Schutzmaßnahmen aus anderen Gründen,
insbesondere wegen körperlicher und/oder psychischer
Kindesmisshandlung: 2018 wurden deswegen über 1 200 Inobhutnahmen
mehr durchgeführt als im Vorjahr (+25 %).

Überforderung der Eltern häufigster Grund für Inobhutnahme

Am häufigsten hatten Jugendämter die vorläufigen Schutzmaßnahmen
im Jahr 2018 jedoch wegen Überforderung eines oder beider Elternteile
eingeleitet (24 %). Die unbegleitete Einreise aus dem Ausland - im
Vorjahr noch der häufigste Anlass für eine Schutzmaßnahme - rückte
2018 an zweite Stelle (16 %). Anzeichen für körperliche und/oder
psychische Kindesmisshandlung (8,3 %) waren die dritthäufigste
Ursache für eine Inobhutnahme, Anzeichen für Vernachlässigung (8,1 %)
die vierthäufigste. Damit standen Kindesmisshandlungen seit
Einführung der Statistik 1995 erstmals auf Rang drei der häufigsten
Gründe für eine vorläufige Schutzmaßnahme. Bei der Meldung einer
Schutzmaßnahme konnten mehrere Anlässe ausschlaggebend sein.

In weit über der Hälfte aller Fälle wurden die vorläufigen
Schutzmaßnahmen bei Kindern und Jugendlichen im Jahr 2018 von
sozialen Diensten und Jugendämtern angeregt (57 %). In 18 % der Fälle
hatten die Jungen oder Mädchen selbst Hilfe beim Jugendamt gesucht.
Bei weiteren 12 % der Inobhutnahmen machten Polizei oder
Ordnungsbehörden auf die Problemsituation aufmerksam, in 7 % die
Eltern(teile) der Minderjährigen. Die übrigen Schutzmaßnahmen (5 %)
erfolgten aufgrund von Hinweisen Anderer, etwa von Ärztinnen oder
Ärzten, Lehrpersonal oder Verwandten.

In etwa jedem vierten Fall (24 %) waren die betroffenen Kinder
oder Jugendlichen unmittelbar vor der Inobhutnahme von Zuhause
(einschließlich Pflegefamilie oder Heim) ausgerissen. Dennoch endeten
die meisten vorläufigen Schutzmaßnahmen mit der Rückkehr der
Minderjährigen zu ihren Sorgeberechtigten, bisherigen Pflegefamilien
oder Heimen (36 %). Erst dahinter folgten Neu-Unterbringungen der
Betroffenen in Pflegefamilien, Heimen oder betreuten Wohnformen (30
%).

2 100 Inobhutnahmen nach behördlicher Altersfeststellung abgelehnt

Einer neuen Abfrage der Statistik zufolge war im Jahr 2018 in über
2 100 Fällen eine Schutzmaßnahme nach unbegleiteter Einreise aus dem
Ausland aufgrund einer behördlichen Altersfeststellung (§ 42f SGB
VIII) abgelehnt worden. Weil die betreffenden Personen als volljährig
eingestuft wurden, fließen diese zusätzlichen Fälle nicht in das
Gesamtergebnis der Statistik ein.

Die Jugendämter sind berechtigt und verpflichtet, vorläufige
Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen als
sozialpädagogische Hilfe in akuten Krisen- oder Gefahrensituationen
durchzuführen. Diese können auf Bitte der betroffenen Kinder, bei
einer dringenden Gefahr für das Kindeswohl oder bei unbegleiteter
Einreise aus dem Ausland eingeleitet werden. Bis eine Lösung für die
Problemsituation gefunden ist, werden die Minderjährigen
vorübergehend in Obhut genommen und gegebenenfalls
fremduntergebracht, etwa in einem Heim oder einer Pflegefamilie.

Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und
Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes
unter http://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

Weitere Auskünfte:

Kinder- und Jugendhilfe, Telefon: +49 (0) 611 / 75 81 41
www.destatis.de/kontakt



Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
Telefon: +49 611-75 34 44
E-Mail: presse@destatis.de

Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell


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