Jörg Meuthen: Ansehen der Demokratie in Sachsen schwer beschädigt
Geschrieben am 16-08-2019 |
Berlin (ots) - Die AfD hatte in Sachsen wegen der Kürzung ihrer
Kandidatenliste für die Landtagswahl Beschwerde eingelegt. Der
Verfassungsgerichtshof in Leipzig fällte heute sein Urteil: Die AfD
darf bei der Wahl in Sachsen mit 30 Listenkandidaten antreten.
Dazu erklärt AfD-Bundessprecher Prof. Dr. Jörg Meuthen:
"Nun ist auch höchstrichterlich bestätigt worden, dass der
Landeswahlausschuss die AfD rechtlich falsch behandelt hat. Der
sächsische Innenminister sollte sich sehr gut überlegen, ob die
Landeswahlleiterin unter diesen Umständen überhaupt noch tragbar ist.
Durch ihr nachweislich falsches Handeln zum Nachteil der AfD hat sie
das Ansehen der Demokratie in Sachsen schwer beschädigt. Das Urteil
des Verfassungsgerichtshofs zeigt allerdings auch, dass der
Rechtsstaat bei Gegenwehr unsererseits noch funktioniert. Und mit
dieser juristischen Gegenwehr muss jede Behörde und jede Person
rechnen, die uns illegal behandeln und benachteiligen will."
Pressekontakt:
Alternative für Deutschland
Bundesgeschäftsstelle
Schillstraße 9 / 10785 Berlin
Telefon: 030 220 56 96 50
E-Mail: presse@afd.de
Original-Content von: AfD - Alternative für Deutschland, übermittelt durch news aktuell
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