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TE Connectivity sichert sich zum Ablauf der ersten Annahmefrist rund 71,90 Prozent der Aktien von First Sensor AG

Geschrieben am 05-09-2019

Weitere Annahmefrist von zwei Wochen läuft am 19. September 2019
ab

Schaffhausen, Schweiz (ots/PRNewswire) - TE Connectivity Sensors
Germany Holding AG (TE Holding), eine hundertprozentige
Tochtergesellschaft von TE Connectivity Ltd. (NYSE: TEL) (TE), ein
weltweit führendes Technologieunternehmen in den Bereichen Sensor-
und Verbindungslösungen, hat heute nach Ablauf der ersten
Annahmefrist die Ergebnisse des freiwilligen Übernahmeangebots für
die First Sensor AG (XTRA: SIS) (First Sensor), einem
Sensorhersteller in Deutschland (ISIN DE0007201907), veröffentlicht.

Die erste Annahmefrist lief am 2. September 2019 ab. Die weitere
zweiwöchige Annahmefrist wird am 19. September 2019 um 24:00 Uhr
(Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York)ablaufen.

Insgesamt wurden 7.376.321 First Sensor Aktien, was rund 71,90
Prozent des gesamten Grundkapitals und der Stimmrechte von First
Sensor entspricht, während der ersten Annahmefrist in das Angebot
eingereicht. Vorstand und Aufsichtsrat von First Sensor unterstützen
das Angebot von TE.

Aktionäre der First Sensor AG, die ihre Aktien noch nicht
eingereicht haben, können das Angebot weiterhin annehmen, indem sie
ihre Aktien im Verlauf der weiteren Annahmefrist in das Angebot
einreichen. TE wird die endgültige Anzahl der angedienten Aktien
unverzüglich nach Ablauf der weiteren Annahmefrist bekannt geben.

Bei Ablauf der ersten Annahmefrist waren sämtliche
Angebotsbedingungen nicht regulatorischer Art erfüllt. Der Vollzug
des Angebots hängt noch von außenwirtschaftsrechtlichen Freigaben in
Deutschland und den Vereinigten Staaten ab. TE geht davon aus, dass
die Akquisition bis spätestens zur Jahresmitte 2020 abgeschlossen
sein wird. Das Angebot sowie weitere Informationen und Dokumente,
welche die Transaktionen betreffen, sind auf www.sensor-angebot.de
abrufbar.

Über TE Connectivity

TE Connectivity Ltd. (NYSE: TEL) ist ein weltweit führendes
Technologieunternehmen und Hersteller von Verbindungs- und
Sensorlösungen mit einem Umsatz von 14 Milliarden US-Dollar. Wir
ermöglichen eine sicherere, nachhaltige, produktive und vernetzte
Zukunft. Seit über 75 Jahren haben sich unsere Technologien in den
anspruchsvollsten Umgebungen bewährt und Fortschritte in den
Bereichen Transport, industrielle Anwendungen, Medizintechnologie,
Energietechnik, Datenkommunikation und für das Zuhause ermöglicht.
Mit 80.000 Mitarbeitern, darunter mehr als 8.000
Entwicklungsingenieure, arbeiten wir mit Kunden aus fast 140 Ländern
in allen führenden Industriebranchen zusammen. Unsere Überzeugung ist
auch unser Motto: EVERY CONNECTION COUNTS. Erfahren Sie mehr unter
www.te.com und auf LinkedIn, Facebook, WeChat und Twitter.

Über First Sensor AG

Gegründet als Technologie-Startup in den frühen 1990er Jahren, ist
First Sensor heute ein weltweit tätiges Sensorikunternehmen.
Basierend auf dem Knowhow in Chip Design und Production sowie
Microelectronic Packaging entstehen Standardsensoren und
kundenspezifische Sensorlösungen in den Bereichen Photonics, Pressure
und Advanced Electronics für den stetig wachsenden Bedarf in
Schlüsselkunden und -produkten, Vorwärtsintegration und die Stärkung
der internationalen Präsenz. First Sensor ist seit 1999 an der
Frankfurter Wertpapierbörse notiert.

Disclaimer

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der
First Sensor AG (die "Gesellschaft") dar. Die endgültigen Bedingungen
sowie weitere für das Angebot relevante Bestimmungen sind in der
Angebotsunterlage veröffentlicht, deren Veröffentlichung die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gestattet hat.
Investoren und Inhabern von Aktien der Gesellschaft wird dringend
empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen für das Angebot
relevante Dokumente zu lesen, sobald diese verfügbar sind, da sie
wichtige Informationen enthalten werden. Das öffentliche
Übernahmeangebot ist nach Maßgabe des Rechts der Bundesrepublik
Deutschland, insbesondere nach Maßgabe des Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes sowie bestimmten anwendbaren Vorschriften des
Securities Exchange Acts der Vereinigten Staaten veröffentlicht
worden. Darüber hinaus sind die Dokumente hinsichtlich des
Übernahmeangebots auf www.sensor-angebot.de bekanntgemacht worden.
Jeder Vertrag, der auf Grundlage des öffentlichen Übernahmeangebots
geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland und wird im Einklang mit diesem
interpretiert.

Soweit nach anwendbaren Gesetzen oder Vorschriften zulässig, wird
TE Connectivity Sensors Germany Holding AG und mit ihr verbundene
Unternehmen oder Broker (handelnd als Vertreter für TE Connectivity
Sensors Germany Holding AG oder mit ihr verbundene Unternehmen,
sofern der Fall) möglicherweise während oder nach der Annahmefrist
des öffentlichen Übernahmeangebots außerhalb des öffentlichen
Übernahmeangebots, direkt oder indirekt Aktien der Gesellschaft, die
von dem öffentlichen Übernahmeangebot erfasst sind, oder andere
Wertpapiere, die in Aktien der Gesellschaft wandelbar oder
umtauschbar sind oder ein Recht auf den Erwerb von Aktien der
Gesellschaft verleihen, erwerben oder veranlassen zu erwerben. Solche
Erwerbe oder jegliche Veranlassung zum Erwerb werden allen
anwendbaren Gesetzen und Vorschriften und der Rule 14e-5 des US
Securities Exchange Act, sofern anwendbar, entsprechen. Soweit
gesetzlich erforderlich, werden Informationen über solche Käufe in
Deutschland veröffentlicht. Soweit Informationen über derartige
Erwerbe oder Veranlassungen zur Vornahme von Erwerben in Deutschland
öffentlich bekannt gemacht werden, gelten solche Informationen auch
als in den Vereinigten Staaten veröffentlicht. Darüber hinaus wird
der Finanzberater der TE Connectivity Sensors Germany Holding AG im
Rahmen des gewöhnlichen Handels Wertpapiere der Gesellschaft handeln,
was Erwerbe oder Veranlassungen von Erwerben solcher Wertpapiere
umfassen kann.

US-Aktionäre bitten wir zu beachten, dass das öffentliche
Übernahmeangebot Offenlegungs- und anderen Verfahrensvorschriften wie
Bestimmungen hinsichtlich des Annahmezeitraums, der Abwicklung,
Rücktrittsrechten, Verzicht auf Bedingungen und Zeitpunkten von
Zahlungen unterliegt, die von den gesetzlichen Bestimmungen und
Vorgaben für US-Angebote (US domestic tender offers) abweichen. Zudem
kann der Erhalt von Geldleistungen eines US-Aktionärs im Zusammenhang
mit einem öffentlichen Übernahmeangebot einen zu besteuernden Umsatz
für Zwecke des Einkommenssteuerrechts der Vereinigten Staaten sowie
anwendbarem Recht der jeweiligen Bundesstaaten und Gemeinden sowie
ausländischen und sonstigen Steuerrechtsvorschriften darstellen.
Investoren und Inhabern von Aktien der Gesellschaft wird vor diesem
Hintergrund dringend empfohlen, einen unabhängigen professionellen
Berater bezüglich der steuerlichen Konsequenzen, die sich aus der
Annahme des öffentlichen Übernahmeangebots ergeben können, zu
konsultieren. Weder die US-Wertpapier- und Börsenaufsicht (US
Securities and Exchange Commission) noch die Aufsichtsbehörden der
jeweiligen US-Bundesstaaten haben (a) das öffentliche
Übernahmeangebot genehmigt oder (b) den Wert oder die Angemessenheit
des beabsichtigten öffentlichen Übernahmeangebots bestätigt. Jede
anderslautende Behauptung stellt einen Rechtsverstoß in den
Vereinigten Staaten dar.

Logo -
https://mma.prnewswire.com/media/337029/te_connectivity_ltd__logo.jpg



Pressekontakt:
Media Relations: Minh Tran
TE Connectivity
+41 79 2484217
M.Tran@te.com

Investor Relations: Sujal Shah
TE Connectivity
610-893-9790
sujal.shah@te.com

Original-Content von: TE Connectivity Ltd., übermittelt durch news aktuell


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