Deutscher Kinderverein e.V. kritisiert interministeriale Arbeitsgruppe "Kinderrechte" (FOTO)
Geschrieben am 16-09-2019 |
Essen (ots) -
Auch in diesem Jahr steht der Weltkindertag auf dem Kalender,
zudem feiert am 20. November 2019 auch die UN-Kinderrechtskonvention
ihr 30-jähriges Bestehen. "Doch gibt es eigentlich Grund zu feiern?",
fragt der Deutsche Kinderverein e.V. mit Sitz in Essen. Fälle wie
Staufen, Homburg und Lüdge sind nur die Spitze eines Eisbergs aus
Kinderleid in Deutschland.
Der Deutsche Kinderverein e.V. kritisiert aus diesem Anlass einen
noch hinter verschlossenen Türen verhandelten Vorschlag zur Aufnahme
der Rechte des Kindes in das Grundgesetz. Laut Spiegel fallen die in
einer interministeriellen Arbeitsgruppe aus Bund und Ländern
verhandelten Entwürfe zur Formulierung eines Kindergrundrechtes weit
hinter die UN-Konvention über die Rechte des Kindes zurück.
Demnach soll laut Artikel 6 des Grundgesetzes, der die Beziehung
zwischen Eltern, Kind und Staat regelt, das Wohl der Kinder
"angemessen" oder "wesentlich" berücksichtigt werden. Demgegenüber
gebietet die von Deutschland ratifizierte UN-Kinderrechtskonvention
eindeutig, dass bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel
ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen
Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen
getroffen werden, das Wohl des Kindes "vorrangig" zu berücksichtigen.
Der deutsche Kinderverein setzt sich für die Übernahme dieses
Vorranggebotes durch eine Klarstellung im Grundgesetz ein und fordert
Transparenz über die Vorgänge in der seit Juni 2018 unter Ausschluss
der Öffentlichkeit tagenden Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Mit Blick auf
die weit verbreitete körperliche und seelische Gewalt gegen Kinder
und auf ihre abhängige Stellung in Familie und Gesellschaft muss das
Ziel einer Verfassungsänderung die Verbesserung, nicht die
Verschlechterung der Rechtstellung des Kindes sein.
Die in Berlin derzeit beabsichtigte Einschränkung der
Vorrangstellung des Kindeswohls im Grundgesetz macht keineswegs
deutlich, dass jedes Kind ein Recht auf Würde und auf Schutz hat. "Es
ist beschämend und ein trauriger Tag für Kinder, sollte diese
Regelung tatsächlich den Weg ins Grundgesetz finden", so der Deutsche
Kinderverein.
Weiterhin hat die UN-Konvention vor 30 Jahren viele richtige, aber
von den Kindern nicht direkt einklagbare Rechte normiert. Es wird
Zeit, die Gesetzgebung entsprechend anzupassen. "Mit der derzeitigen
Formulierung sind wir immer noch in der jetzigen Situation, dass
Elternrecht vor Kinderrecht gilt. Das Wohl des Kindes fällt damit wie
so oft nicht nur aus dem Blick, sondern wird dadurch nochmals
verstärkt", so Rainer Rettinger.
Zudem verweist der Deutsche Kinderverein auf die schon jetzt
bestehenden Initiativrechte der Kinder im Sozialgesetzbuch § 8. Sie
gilt es endlich bekannt zu machen, in den Kindergärten, den Schulen
und jedem einzelnen Kind, für welches das Jugendamt tätig wird :
· Das Recht eines jeden Kindes auf Information und Beteiligung (§
8 Abs. 1 SGB 8).
· Das Recht eines jeden Kindes auf vertrauliche Beratung in
Notsituationen (§ 8 Abs. 3 SGB 8).
· Das Recht eines jeden Kindes auf Inobhutnahme ohne Angaben von
Gründen (§ 42 SGB 8).
Kinder, die psychische oder physische Gewalt, Vernachlässigung und
sexuelle Gewalt erleben, haben ein Recht darauf, dass ihnen mit allen
zur Verfügung stehenden Mitteln "vorrangig" geholfen wird. Viele
andere Gesetze, besonders traumatisierter Kinder und Jugendlicher auf
adäquate Hilfe und dauerhaften Schutz vor ihren Eltern müssen folgen,
um die UN-Konvention zu verwirklichen.
"Natürlich ist es uns bewusst, dass Kinderrechte kein Schutzschild
gegen Gewalt und Missbrauch sind, aber eine Verankerung im
Grundgesetz nimmt den Staat im Zweifel für das Kind und nicht für die
Eltern in die Pflicht", sagt Rainer Rettinger anlässlich des
30jährigen Jubiläums der UN-Kinderrechtskonvention."
Pressekontakt:
Deutscher Kinderverein e.V.
Rainer Rettinger
T: 0201 47900520
Original-Content von: Deutscher Kinderverein e.V., übermittelt durch news aktuell
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