Falsche Zinsgutschriften / Marktwächter-Experten warnen vor den Folgen unzulässiger Klauseln in Sparverträgen
Geschrieben am 19-09-2019 |
Stuttgart/Berlin (ots) - Bei bestimmten langfristigen
Sparverträgen werden Verbrauchern seit Jahren zu niedrige Zinsen
gutgeschrieben, weil einige Kreditinstitute den Zinssatz in
unzulässiger Weise reduzieren. Betroffene Kunden können die
Zinserträge nachrechnen lassen und den fehlenden Betrag von der Bank
einfordern.
Die Verbraucherzentralen haben bereits in der Vergangenheit über
falsch berechnete Zinsgutschriften für langfristige Sparverträge
informiert. Falsche Zinsberechnungen sind darauf zurückzuführen, dass
in Sparverträgen oft noch Zinsänderungsklauseln enthalten sind, die
der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht standhalten. Mehrfach
hat der Bundesgerichtshof in den vergangenen Jahren
Zinsänderungsklauseln für unwirksam erklärt, die nicht das
erforderliche Mindestmaß an Kalkulierbarkeit möglicher Zinsänderungen
aufweisen.
Anhaltende Verbraucherbeschwerden veranlassen die
Marktwächter-Experten der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg dazu,
erneut auf das Problem hinzuweisen. Banken und Sparkassen dürfen zwar
den variablen Zinssatz anpassen, jedoch nicht willkürlich. Das
Verfahren der Zinsänderung muss transparent und nachvollziehbar sein.
In den letzten Jahren sind die Marktzinssätze erheblich gefallen.
Infolgedessen haben die Kreditinstitute die Sparzinsen der Verträge
regelmäßig nach unten angepasst, in manchen Fällen auf bis zu 0,01
bzw. 0,001 Prozent.
Betroffene Verträge
Aufgefallen sind den Marktwächter-Experten die reduzierten
Zinsanpassungen unter anderem bei Riester-Banksparplänen und
folgenden Sparprodukten: "Prämiensparen flexibel", "Vermögensplan"
und "VorsorgePlus" der Sparkassen sowie "VR-Zukunft" der Volksbanken.
Abgeschlossen überwiegend in den 1990er- und 2000er-Jahren beinhalten
solche langfristigen Sparverträge einen variablen Zinssatz.
Verbraucherzentralen bieten Unterstützung
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat bereits die
Frankfurter Sparkasse, die Sparkasse Lörrach-Rheinfelden, die
Sparkasse Heidelberg sowie die Raiffeisenbank Südhardt erfolgreich
abgemahnt. Gegen die Kreissparkassen Tübingen und Kaiserslautern hat
sie Unterlassungsklagen eingereicht. Auch die Verbraucherzentrale
Sachsen hatte vergleichbare Fälle unwirksamer Zinsänderungsklauseln
beobachtet und Zinsen nachberechnet. Jüngst hat sie eine
Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Leipzig erhoben, der
sich betroffene Verbraucher noch anschließen können (https://www.verb
raucherzentrale-sachsen.de/musterfeststellungsklage). Verbraucher,
die ähnliche Sparverträge haben und ihre Zinsen nachrechnen lassen
möchten, erhalten individuelle Hilfe in einer Verbraucherzentrale vor
Ort. Weitere Informationen unter: www.verbraucherzentrale.de/beratung
Über den Marktwächter Finanzen:
Der Marktwächter Finanzen ist ein Projekt, mit dem der
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen
den Finanzmarkt aus Perspektive der Verbraucher beobachten. Hierfür
werden Beschwerden und Beratungen von Verbrauchern aus allen 16
deutschen Verbraucherzentralen über ein Frühwarnnetzwerk systematisch
ausgewertet. Zudem werden empirische Untersuchungen durchgeführt. So
können Schwachstellen und Fehlentwicklungen erkannt, Verbraucher
frühzeitig gewarnt und Aufsichts- und Regulierungsbehörden bei ihrer
Arbeit unterstützt werden. Insgesamt untersuchen fünf
Schwerpunkt-Verbraucherzentralen den Finanzmarkt: Baden-Württemberg
(Geldan- lage und Altersvorsorge), Bremen (Immobilienfinanzierung),
Hamburg (Versicherungen), Hessen (Grauer Kapitalmarkt) und Sachsen
(Bankdienstleistungen und Konsumentenkredite). Der Marktwächter
Finanzen wird durch das Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz (BMJV) gefördert. www.marktwaechter.de/finanzen
Pressekontakt:
Kristina Pohle | Redakteurin Marktwächter Finanzen
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Tel. (0711) 66 91-73
presse@vz-bw.de
Franca Palaschinski | Team "Marktwächter Kommunikation"
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv)
Tel. (030) 258 00-137
franca.palaschinski@vzbv.de
Original-Content von: vzbv - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., übermittelt durch news aktuell
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