neues deutschland: Berliner Polizei registrierte seit Januar 88 rechte Straftaten in Neukölln
Geschrieben am 24-09-2019 |
Berlin (ots) - Die Serie rechtsextremer Straftaten in
Berlin-Neukölln setzt sich 2019 fort. Wie aus einer bislang nicht
veröffentlichen Antwort der Verwaltung von Innensenator Andreas
Geisel (SPD) auf eine Schriftliche Anfrage der Linksfraktion
hervorgeht, die der in Berlin erscheinenden Tageszeitung »neues
deutschland« (Mittwochausgabe) vorab vorliegt, registrierten die
Innenbehörden zwischen dem 29. Januar bis zum 6. September dieses
Jahres 88 Fälle in der sogenannten Datenbank Politisch motivierter
Kriminalität rechts - »PMK-rechts« mit lokalem Bezug zu Neukölln. Die
Statistik ist allerdings noch nicht abgeschlossen, für das laufende
Jahr wurden bislang noch nicht alle Fälle im Rahmen des
»Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen Politisch motivierter
Kriminalität« erfasst, erklärte die Innenverwaltung. Auch die
Linkspartei-Abgeordnete Anne Helm geht davon aus, dass die
tatsächlichen Zahlen zu den rechtsextremen Angriffen in Neukölln
höher liegen dürften. »Uns ist aufgefallen, dass Sachen, die uns
bekannt sind, nicht aufgeführt werden«, sagte Helm zu »nd«. Die
Abgeordnete hatte zusammen mit dem Linkspartei-Abgeordneten Niklas
Schrader die parlamentarische Anfrage gestellt. Neben mehreren
Gewaltvorfällen weist die Statistik auch eine hohe Anzahl von
sogenannten Propaganda-Delikten aus. »Man kann von einer Kontinuität
ausgehen, weil die Propaganda-Delikte geeignet sind, Reviere
abzustecken«, so die Abgeordnete Helm. Trotz der zahlreichen Angriffe
mit mutmaßlich rechtem Hintergrund lehnt der Generalbundesanwalt in
Karlsruhe eine Übernahme der Ermittlungen weiter ab. Der oberste
Ermittler hat zwar einen sogenannten Beobachtungsvorgang zu dem
Komplex eröffnet. Aus der Antwort des Senats geht aber hervor, dass
der Generalbundesanwalt derzeit keinen Handlungsbedarf sehe. »Zudem
führte der Generalbundesanwalt mit Bezug auf eine (insbesondere mit
dem Bundestag abgestimmten) Linie zum Paragraf 129a Strafgesetzbuch
aus, dass hierfür als Taterfolg beziehungsweise -folge Tote und/oder
Schwerverletzte oder pogromartige Szenen, die eine überregionale
Wirkung erzielen, erforderlich seien«, ließ Karlsruhe laut Senat die
Berliner Innenbehörden wissen.
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neues deutschland
Redaktion
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