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Beim Tarifwechsel: Für Vorschäden verlangen die meisten Kfz-Versicherer keinen zusätzlichen Aufschlag

Geschrieben am 25-09-2019

Berlin (ots) - Wer seine Kfz-Versicherung wechseln möchte, muss
angeben, ob der bisherige Versicherer Vorschäden reguliert hat. Eine
aktuelle Untersuchung des gemeinnützigen Verbraucher-Ratgebers
Finanztip zeigt: Ein regulierter Schaden sorgt zwar für eine
schlechtere Schadenfreiheitsklasse, bei den meisten Versicherern wird
es beim Wechsel durch den Vorschaden aber nicht nochmals teurer. Nur
einzelne Anbieter verlangen höhere Beiträge, teilweise bis zu 20
Prozent.

Etwa vier Millionen Haftpflichtschäden und rund fünf Millionen
Kaskoschäden haben Versicherer im vergangenen Jahr reguliert. Das
zeigen Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen
Versicherungswirtschaft (GDV). Bei einem Wechsel der Autoversicherung
gelten diese Fälle als Vorschäden. Haben Versicherte einen Schaden
gemeldet, müssen sie den bei ihrer neuen Versicherung angeben. Bei
einem Versicherungswechsel fließt das in die Tarifberechnung mit ein.
Wie eine aktuelle Finanztip-Untersuchung zeigt, wirkt sich das
allerdings in den meisten Fällen nicht auf den zu zahlenden Beitrag
aus.

Nur einzelne Anbieter verlangen einen Aufschlag

Der durchschnittliche Aufschlag für einen Haftpflichtschaden bei
der Vorversicherung betrug in der Untersuchung knapp zwei Prozent,
der bei einem regulierten Kaskoschaden lag bei unter einem Prozent.
"In unserer Untersuchung verlangten die meisten Anbieter von den
potenziellen Neukunden überhaupt keinen Preisaufschlag wegen eines
Vorschadens", sagt Kathrin Gotthold, Versicherungsexpertin bei
Finanztip. "Nur einzelne Anbieter verlangten mehr, teilweise bis zu
20 Prozent". Das Fazit der Expertin: "Ein Vorschaden sollte niemanden
abhalten, die Kfz-Versicherung zu wechseln. Im Gegenteil: Nehmen Sie
die Schadenregulierung zum Anlass, den Preis für Ihre
Autoversicherung zu überprüfen."

Nach einem Schaden sinkt die Schadenfreiheitsklasse

Wer längere Zeit unfallfrei Auto fährt, steigt bei seiner
Versicherung in der Schadenfreiheitsklasse. Je höher die Einstufung,
desto günstiger ist der Tarif. Wenn ein Haftpflicht- oder
Vollkaskoschaden gemeldet wird, senkt der Versicherer die
entsprechende Schadenfreiheitsklasse gemäß seiner
Rückstufungstabelle. "Bei einem Wechsel nach einem Unfall hat der
alte Versicherer die Rückstufung bereits vorgenommen. Die Kunden
fangen also auch beim neuen Versicherer in der teureren
Schadenfreiheitsklasse an", erklärt Gotthold.

So hat Finanztip untersucht

Ziel der Untersuchung war herauszufinden, welchen Einfluss ein
regulierter Vorschaden auf den Kfz-Versicherungstarif hat. Dafür hat
Finanztip im Juli 2019 zehn unterschiedliche Fahrer-Profile mit
gängigen PKW erstellt und für diese auf dem Vergleichsportal
Nafi-Auto Preise abgefragt. Dabei wurde das Merkmal Vorschaden
variiert, während alle anderen Merkmale der Fahrer unverändert
blieben. In die Berechnungen gingen jeweils die ersten 30 Ergebnisse
für jedes Profil ein.

Weitere Informationen
https://www.finanztip.de/kfz-versicherung/
https://www.finanztip.de/kfz-versicherung/tarifmerkmale/
https://www.finanztip.de/kfz-versicherung/schadenfreiheitsklasse/

Über Finanztip

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im Monat Deutschlands größter Verbraucher-Ratgeber rund um Ihr Geld.
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im Interesse des Verbrauchers und bieten praktische
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Pressekontakt:
Marcus Drost
Finanztip Verbraucherinformation gemeinnützige GmbH
Hasenheide 54
10967 Berlin
Telefon: 030 / 220 56 09 - 80
http://www.finanztip.de/presse/

Original-Content von: Finanztip Verbraucherinformation gemeinnützige GmbH, übermittelt durch news aktuell


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