NOZ: Führende Juristen fordern vor Start von Musterfeststellungsklage klares Urteil gegen Volkswagen
Geschrieben am 28-09-2019 |
Osnabrück (ots) - Führende Juristen fordern vor Start von
Musterfeststellungsklage klares Urteil gegen Volkswagen Heese: VW ist
Vorsatztäter - Stadler: Neues Instrument "entfaltet keinen Druck"
Osnabrück. Vor dem Start der Musterfeststellungsklage gegen VW am
kommenden Montag haben führende Juristen ein klares Urteil gegen den
Konzern gefordert. "VW hat die Fahrzeuge betrügerisch an die Käufer
vertrieben", bei dem Konzern handele es sich "um einen Vorsatztäter",
sagte der Regensburger Juraprofessor Michael Heese der "Neuen
Osnabrücker Zeitung" (NOZ). "Der Fahrzeugerwerb muss daher im Wege
des Schadenersatzes rückgängig gemacht werden." Auch wenn die Kunden
jahrelang mit ihren Wagen gefahren seien, müsse "der für das
manipulierte Fahrzeug gezahlte Kaufpreis" erstattet werden, so Heese
weiter. Alles andere würde auf ein "Absatzgeschäft" für den Autobauer
hinauslaufen: "VW bekäme ein weiterverkäufliches Fahrzeug zurück und
eine Vergütung für die Abnutzung." Das Schadenersatzrecht würde seine
"präventive Wirkung verfehlen, wenn in solchen Fällen mit der Haftung
kein hinreichender Vermögensnachteil für VW verbunden wäre", erklärte
der Professor für Bürgerliches Recht und betonte: "Es bedarf in der
Rechtsprechung insgesamt noch mehr Mut." Vor dem Oberlandesgericht
Braunschweig beginnt am Montag (30. 9.) das
Musterfeststellungsverfahren, bei dem der
Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzbv) mehr als 400.000 VW-Kunden
vertritt, die Autos mit Betrugssoftware gekauft haben. Auch die
Juristin Astrid Stadler von der Universität Konstanz beklagte in der
"NOZ", dass nach bislang geltender Rechtsprechung die sogenannte
Nutzungsentschädigung vom zu erstattenden Kaufpreis abgezogen werde.
"Mit jedem Tag wird der zu zahlende Schadenersatz daher kleiner",
sagte sie. Für VW werde es deshalb "umso billiger, je länger sie das
Verfahren hinauszögern".
Die Jura-Professorin monierte auch einen Webfehler im Gesetz. Nach
Abschluss des Verfahrens wäre es für VW "immer noch günstiger
abzuwarten, wer überhaupt in der zweiten Phase noch klagt. Mit diesen
Klägern kann man sich immer noch vergleichen und kommt allemal
günstiger weg, als jetzt für alle 430.000 Anmelder einen Vergleich zu
schließen", sagte Stadler und ergänzte: "Die Musterfeststellungsklage
entfaltet einfach überhaupt keinen Druck auf den Beklagten, über
einen Vergleich ernsthaft nachzudenken."
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Redaktion
Telefon: +49(0)541/310 207
Original-Content von: Neue Osnabrücker Zeitung, übermittelt durch news aktuell
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