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Käufer muss sich kümmern / Sorge um korrekten Versicherungsschutz ist seine Sache (FOTO)

Geschrieben am 30-09-2019

Berlin (ots) -

Der Erwerber einer Immobilie kann sich nicht darauf verlassen,
dass der Verkäufer auch für die Zeit nach der Übergabe des Objekts
einen ausreichenden Versicherungsschutz organisiert hat. Darum muss
sich der neue Eigentümer nach Auskunft des Infodienstes Recht und
Steuern der LBS selbst kümmern. (Oberlandesgericht Hamm, Aktenzeichen
22 U 104/18)

Der Fall: Im Februar 2017 wurde ein Hausgrundstück verkauft, im
April fand schließlich die Übergabe statt. Zunächst lief alles wie
ge-plant, doch im Juni beschädigte ein Unwetter die Immobilie
erheblich. Die Reparaturen verschlangen fast 40.000 Euro. Der neue
Eigentümer musste zu seiner Überraschung feststellen, dass keinerlei
Versicherungsschutz mehr bestand, denn der entsprechende Vertrag war
vom Vorbesitzer zum Mai gekündigt worden. Darüber hätte er informiert
werden müssen, befand der neue Eigentümer, dann hätte er selbst sich
um einen neuen Vertrag kümmern können.

Das Urteil: Sowohl Land- als auch Oberlandesgericht wollten sich
dieser Rechtsmeinung nicht anschließen. Es obliege grundsätzlich dem
Erwerber eines Objekts, sich über den Versicherungsschutz zu
informieren - und zwar in dem Moment, in dem die Lasten und
Verkehrssicherungspflichten auf ihn übergehen. Der Verkäufer sei
nicht verpflichtet, von sich aus über den Versicherungsstatus zu
informieren.



Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de

Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell


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