Der Tagesspiegel: Stresemann gehört nicht zur AfD/Berliner Landgericht urteilt im Namensstreit um Stiftung
Geschrieben am 01-10-2019 |
Berlin (ots) - Der Name des konservativen Politikers und
langjährigen Außenministers der Weimarer Republik, Gustav Stresemann,
bleibt vor der Vereinnahmung durch politische Parteien und ihre
Stiftungen geschützt. Am Dienstag hat das Berliner Landgericht einer
Klage der Stresemann-Enkel Christina und Walter Stresemann gegen die
AfD-nahe "Gustav-Stresemann-Stiftung" stattgegeben. Dem Urteil
zufolge ist die Nutzung des Namens für politische Zwecke ein Verstoß
gegen das Namensrecht, das die Enkel geltend machen dürfen (Az.: 52 O
164/18). Der Namensgebrauch schaffe eine "Zuordnungsverwirrung",
sagte der Vorsitzende Richter in der mündlichen Verhandlung.
Christina und Walter Stresemann begrüßten das Urteil. Das Gericht sei
ihrer Rechtsauffassung in allen Punkten gefolgt. "Ein Missbrauch des
Namens Stresemann durch die AfD konnte damit verhindert werden. Das
ist ein wichtiges Signal", sagte Anwalt Christian Schertz.
https://www.tagesspiegel.de/politik/urteil-im-namensstreit-gustav-
stresemann-gehoert-nicht-zur-afd/25075398.html
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