Deutsche Umwelthilfe reicht Klage für die Saubere Luft in Fürth ein
Geschrieben am 02-10-2019 |
Berlin (ots) - Bislang von den bayerischen Umweltbehörden
unveröffentlichte Untersuchungen zeigen in Fürth eine besonders hohe
Belastung mit dem Dieselabgasgift Stickstoffdioxid - Deutsche
Umwelthilfe erhebt Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof
zur schnellstmöglichen Durchsetzung des EU-Luftreinhaltegrenzwerts
für NO2 - Da der Freistaat Bayern die hohe Belastung unter Verschluss
hielt, musste die DUH gemäß Umweltinformationsgesetz Auskunft zu den
NO2-Werten für die fränkische Stadt einfordern
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat für die Saubere Luft in Fürth
Klage gegen den Freistaat Bayern beim Bayerischen
Verwaltungsgerichtshof in München eingereicht. Eine Anfrage der DUH
gemäß Umweltinformationsgesetz ergab, dass in Fürth der Grenzwert für
das gesundheitsschädliche Dieselabgas Stickstoffdioxid (NO2) von 40
µg/m3 an mehreren Stellen teilweise erheblich überschritten wird. Der
Luftreinhalteplan berücksichtigt diese NO2-Belastungen jedoch nicht.
Aus Sicht der DUH ist daher eine Fortschreibung des
Luftreinhalteplans für die Saubere Luft und den Gesundheitsschutz der
Bürgerinnen und Bürger in Fürth nötig.
Offizielle verkehrsnahe Messungen der
Stickstoffdioxid-Konzentration gibt es in Fürth nicht - dies
verschleiert die tatsächliche Belastungssituation. Nach Auskunft des
Landesamtes für Umwelt ist auf Grundlage von Berechnungen jedoch
davon auszugehen, dass in 2018 der NO2-Wert an der Erlanger Straße
bei 67 µg/m3 lag sowie an Schwabacher Straße bei 46 µg/m3.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH: "Der Freistaat Bayern
lässt seine Bürgerinnen und Bürgern im Dunkeln, wenn
gesundheitsrelevante Daten zur NO2-Belastung wie in Fürth nicht
veröffentlicht werden. Die uns erst mit Berufung auf das
Umweltinformationsgesetz mitgeteilten Informationen belegen, dass
auch in Fürth eine nicht tragbare Belastung mit dem krankmachenden
Dieselabgasgift herrscht. Die vorhandenen Daten werden nicht an die
EU-Kommission oder das Umweltbundesamt übermittelt und fließen somit
auch nicht in die Beurteilung der Luftqualität ein. Die Regierung von
Mittelfranken muss Verantwortung übernehmen und den Luftreinhalteplan
so fortschreiben, dass der EU-weit gültige NO2-Grenzwert
schnellstmöglich eingehalten wird. Schließlich haben die Bürgerinnen
und Bürger ein Recht auf die Saubere Luft und die Einhaltung des
NO2-Grenzwerts."
Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt,
betont: "Trotz Kenntnis über die Belastungswerte in Fürth sieht sich
die Regierung von Mittelfranken nicht in der Verantwortung, den
Luftreinhalteplan unverzüglich fortzuschreiben. Der Freistaat muss
seinen Bürgerinnen und Bürgern endlich das Recht auf die Saubere Luft
gewährleisten, dazu dient die Klage."
Die DUH wird im Rahmen des Verfahrens für die Saubere Luft in
Fürth auch die Überprüfung der aufgestellten Messstationen im
Ballungsgebiet Nürnberg, Erlangen und Fürth einfordern. Schließlich
hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 26. Juni 2019
bestätigt, dass an den Stellen mit der zu erwartenden höchsten
NO2-Belastung gemessen werden muss. Überprüft werden muss aus Sicht
der DUH zudem die Notwendigkeit von Diesel-Fahrverboten
einschließlich Euro 5, um den NO2-Grenzwert schnellstmöglich
einzuhalten.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte in seinem
Grundsatzurteil vom 27. Februar 2018 das Jahr 2019 als letztmöglichen
Zeitpunkt zur Einhaltung des EU-weit gültigen Jahresmittelwerts von
40 µg/m³ höchstrichterlich festgelegt. Die Saubere Luft in Fürth ist
nur möglich durch kurzfristig wirksame Maßnahmen wie Fahrverbote für
schmutzige Diesel-Fahrzeuge, die im realen Betrieb die
vorgeschriebenen NOx-Grenzwerte um ein Mehrfaches übersteigen.
Erhalten die Fahrzeuge eine Hardware-Nachrüstung auf Kosten der
Hersteller, können diese Fahrzeuge von Fahrverboten ausgenommen
werden.
Links: Zur Klageschrift: http://l.duh.de/p191002
Übersicht Verfahren für die Saubere Luft: http://ots.de/dVhqYw
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt,
Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger@geulen.com
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
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