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Verblassende Sommerbräune ist Erholung für die Haut / Deutsche Krebshilfe und ADP plädieren für UV-Schutz und Solarien-Verzicht

Geschrieben am 14-10-2019

Bonn/Hamburg (ots) - Der Sommer ist vorbei und mit ihm verblasst
die sonnengebräunte Haut. Viele Menschen verbinden mit der einstigen
Bräune entspannte Auszeiten im Freien sowie Wohlbefinden. Aus
gesundheitlicher Sicht fällt die Bewertung anders aus: "Bräune ist
eine Stressreaktion der Haut, ausgelöst durch krebserregende
UV-Strahlung, vor der sich der Körper zu schützen versucht", so Gerd
Nettekoven, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krebshilfe. Die
Deutsche Krebshilfe und die Arbeitsgemeinschaft Dermatologische
Prävention e.V. (ADP) warnen daher davor, Sommerbräune durch Nutzung
von Solarien aufrecht zu erhalten. Auch bei Herbsturlauben in
sonnigen Regionen sollte auf einen ausreichenden UV-Schutz geachtet
werden, um Hautkrebs vorzubeugen.

Die Tage werden spürbar kühler und dunkler. So mancher packt
bereits die Koffer, um in sonnenreichere Regionen zu entfliehen.
Unsere Haut hingegen vermisst den Sommer nur mäßig. Denn neben
Helligkeit und wohltuender Wärme bringt die Sonne auch krebserregende
UV-Strahlung mit sich. "Der Mensch kann die UV-Strahlen mit seinen
Sinnen nicht wahrnehmen. Treffen sie auf die Haut, schädigen diese in
Sekundenschnelle das Erbgut von Hautzellen", erklärt Professor Dr.
Eckhard Breitbart, Dermatologe und Vorsitzender der ADP.

Gleichzeitig setzt die UV-Strahlung einen ausgeklügelten
körpereigenen Schutz- und Reparaturmechanismus in Gang: Als
unmittelbare Reaktion wird das dunkle Farbpigment Melanin gebildet.
Dieses legt sich wie ein Sonnenschirm über die Zellkerne und schützt
so in gewissem Umfang das Erbgut vor krebserregender UV-Strahlung.
Als sichtbarer Nebeneffekt dieses "interzellulären" Kraftakts bräunt
die Haut. Sie zeigt damit eine hohe UV-Belastung an. Gegen diese
Belastung ist der Körper mittels Bräune allerdings nur bedingt
gewappnet, denn der körpereigene Schutz entspricht maximal nur einem
Lichtschutzfaktor von 4. Der Körper kann prinzipiell entstandene
Erbgutschäden in den Zellen reparieren oder geschädigte Zellen
abstoßen. Ist die Haut allerdings zu lange oder zu oft ungeschützt
der UV-Strahlung ausgesetzt, können Schäden am Erbgut bestehen
bleiben, aus denen sich Jahrzehnte später Hautkrebs entwickeln kann.

Derzeit erkranken in Deutschland jährlich über 272.000 Menschen
neu an Hautkrebs - etwa 37.000 davon am sehr gefährlichen malignen
Melanom, auch "schwarzer Hautkrebs" genannt. Seit Jahrzehnten steigt
die Zahl der Hautkrebs-Neuerkrankungen kontinuierlich an. Experten
führen dies unter anderem auf einen veränderten Lebensstil mit
häufigen Sonnenaufenthalten und -urlauben sowie Solarienbesuchen
zurück.

"Wer auf seine Gesundheit achtet, vermeidet die gezielte Bräunung
der eigenen Haut und versucht auch nicht, sie aufrecht zu erhalten",
sagt Dr. Inge Paulini, Präsidentin des Bundesamts für Strahlenschutz
(BfS). "Auch das UV-Schutz-Bündnis, das vom BfS initiiert wurde,
teilt diese Ansicht." In dem Bündnis sind über 20 namhafte
Gesellschaften, Organisationen und Behörden aus Strahlenschutz,
Medizin, Wissenschaft und Arbeitsschutz vertreten." Es rät von
starker UV-Bestrahlung durch Sonne oder Solarium "zum Zweck [...] der
Bräunung" dringend ab. Die Deutsche Krebshilfe, die ADP sowie das
UV-Schutz-Bündnis plädieren daher für mehr Sensibilität beim Thema
Bräune und dafür, auch im Herbsturlaub bei hohen UV-Werten
entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

UV-Schutztipps

Im Alltag
Nutzen Sie keine Solarien

Wenn Sie dennoch auf Bräune nicht verzichten wollen, können
Selbstbräunungscremes eine Alternative darstellen - allerdings
vermitteln diese Produkte keinerlei Schutz vor UV-bedingten Schäden
der Haut.

Für den Urlaub in warmen Regionen

Starke Sonnenbestrahlung meiden: Vor allem während der Mittagszeit
(11:00 bis 15 Uhr) drinnen oder im Schatten aufhalten

Sonnengerechte Kleidung tragen: Textiler Sonnenschutz besteht aus
luftigen aber dicht gewebten T-Shirt oder Hemd, Kopfbedeckung, wenn
möglich mit Nackenschutz sowie Schuhen, die den Fußrücken bedecken

Sonnenbrille tragen: Kennzeichnung DIN EN ISO 12312-1E mit dem
Hinweis "UV-400"

Sonnenschutzmittel für von Kleidung unbedeckte Hautstellen: mit
Lichtschutzfaktor (LFS) 30 oder höher, UVA- und UVB-Schutz und
möglichst ohne Duftstoffe. Eincremen nach zwei Stunden wiederholen,
nach dem Baden ebenfalls. Achtung: Das wiederholte Eincremen
verlängert nicht die Sonnenschutzzeit. Babys im ersten Jahr nicht mit
Sonnencreme eincremen.

UV-Index nutzen (auch für das Ausland verfügbar): Für Urlaube im
sonnigen Ausland können die UV-Werte unter
https://kunden.dwd.de/uvi_de/index.jsp abgerufen werden.

Interviewpartner auf Anfrage!



Pressekontakt:
Deutsche Krebshilfe
Pressestelle
Buschstr. 32
53113 Bonn
Telefon: 02 28/7 29 90-96
E-Mail: presse@krebshilfe.de
Internet: www.krebshilfe.de

Original-Content von: Deutsche Krebshilfe, übermittelt durch news aktuell


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