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KÜS: Chromfolierungen - Glänzender Auftritt oder einfach nur gefährlich? / Chromfolierungen erfreuen sich wachsender Beliebtheit / Klare Vorschriften für die Beklebung von Fahrzeugen (FOTO)

Geschrieben am 14-10-2019

Losheim am See (ots) -

Die Individualisierung von Fahrzeugen, allgemein als Tuning
bekannt, ist nach wie vor weit verbreitet und beliebt. Ein neuer
Trend in der Szene ist jetzt das Bekleben mit hochglänzender Folie.
Doch Vorsicht, hier ist nicht alles erlaubt. Die KÜS informiert, was
geht und was nicht.

Das Tattoo für das Fahrzeug, also die Beklebung mit individuell
ausgesuchter Folie, ist inzwischen im Straßenverkehr mehr und mehr zu
bemerken. Korrekt angewendet findet man sie etwa bei Taxis, aber auch
bei den Autos der Polizei. Die Fahrzeuge haben eine bestimmte
ursprüngliche Farbe und werden dann mit Folie beispielsweise in das
Hellelfenbein der Taxis oder das spezielle Design der Polizei
umgestaltet. Viele Autobesitzer folieren ihre Fahrzeuge zum Schutz
des Lacks oder vor Steinschlägen. Sie denken dabei sicherlich an den
Wiederverkauf des Autos und einen relativ gut erhaltenen äußeren
Zustand. Inzwischen geht der Trend jedoch zu hochglänzenden,
sogenannten Chromfolierungen. Sieht schick aus, ist aber nur sehr
bedingt erlaubt!

Einigkeit herrscht darüber, dass komplett mit Chrom- oder
Spiegelfolie beklebte Fahrzeuge eine Gefährdung darstellen können.
Solche Oberflächen können Sonnenstrahlen oder das Licht, etwa von den
Frontscheinwerfern entgegenkommender Autos, stark reflektieren. Das
kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren oder sogar blenden. Eine
Verkehrsgefährdung ist dann nicht mehr auszuschließen. Anders sieht
es bei kleineren verchromten oder mit Spiegelfolie beklebten Teilen
wie etwa Radkappen, Stoßstangen oder Zierleisten aus. Sie werden in
der Regel toleriert.

Was sagte der Gesetzgeber? Im §19 (2) der
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist geregelt, welche Änderungen
zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Dies ist der Fall, wenn
von einer willentlichen Veränderung an einem Fahrzeug zur Teilnahme
am Straßenverkehr eine Gefährdung zu erwarten ist. Bei einer
Vollverklebung, englisch Car Wrapping, ist das zu erwarten. Die
Maßnahmen, die ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach sich ziehen,
kosten ein Bußgeld von 50 Euro und bringen einen Punkt in der
Flensburger Verkehrssünderkartei. Bei der Sicherstellung eines
vollverklebten Fahrzeuges durch die Polizei können dann noch
erhebliche Kosten für die Stilllegung und die Verbringung des
Fahrzeuges dazu kommen.

Die Bewertung des Gefährdungspotenzials durch die reflektierende
Wirkung eines so verspiegelten Fahrzeugs wird im Einzelfall
vorgenommen. Dabei ist im Wesentlichen die Beschaffenheit der
jeweiligen Folie, etwa der Reflexionsgrad, und die Anbringung am
Auto, beispielsweise wo und wie groß, entscheidend.

Wer an eine Folierung seines Autos denkt, sollte vorher den Rat,
etwa den eines KÜS-Prüfingenieurs oder Sachverständigen einholen. Das
spart Zeit, Geld und Ärger. Dieser Tipp gilt für alle vorgesehenen
Änderungen am Fahrzeug.



Pressekontakt:
KÜS
Herr Hans-Georg Marmit
Tel.: 06872/9016-380
E-Mail: presse@kues.de

Original-Content von: KÜS-Bundesgeschäftsstelle, übermittelt durch news aktuell


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