Diesel-Abgasskandal: Klares Urteil des OLG München gegen VW
Geschrieben am 25-10-2019 |
Lahr (ots) - Der Volkswagen-Konzern hat erstmals im
Diesel-Abgasskandal vor dem Oberlandesgericht München eine herbe
Schlappe einstecken müssen. Das Gericht stellte in einem Urteil (AZ.:
24 U 797/19) die "vorsätzliche sittenwidrige" Schädigung fest und
verurteilte den Autobauer zu Zahlung von Schadensersatz an den
Kläger. Interessant ist das Urteil auch deshalb, weil der Kläger
einen Audi Q3 fuhr. In der Vorinstanz hatte das Landgericht Memmingen
die Klage noch mit dem Hinweis abgewiesen, dass der
Volkswagen-Konzern der falsche Beklagte sei.
"Das Urteil ist ein weiterer Meilenstein im Kampf um
Verbraucherrechte", sagte Dr. Ralf Stoll von der Kanzlei Dr. Stoll &
Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr. "VW hat sich versucht,
hinter Audi zu verstecken. Das Gericht hat das zum Glück in der
zweiten Instanz erkannt und korrigiert." Mit dem Münchner Urteil
zieht der Hinweisbeschluss des Bundesgerichtshofs vom 8. Januar 2019
(VIII ZR 225/17) zum VW-Diesel-Abgasskandal indirekt weitere Kreise.
Zwar hat sich der BGH nur zu einer Frage des Gewährleistungsrecht
geäußert und die strittige Abschaltvorrichtung als Mangel erkannt,
aber letztlich werten viele Gerichte den Beschluss als Fingerzeig in
Richtung "sittenwidriger Schädigung" nach Paragraph 826 BGB.
Die Münchner Richter sahen den Hinweis, dass VW der falsche
Beklagte war, völlig anders. Den im Abgasskandal strittigen und mit
einer Abgasmanipulation in Umlauf gebrachten Motor aus der Baureihe
EA 189 ordneten die Richter direkt VW zu. Die eingebaute
Abschalteinrichtung sei eine "konkludente Täuschung", unzulässig und
widerspreche der europäischen Typengenehmigung. Die besagte Software
erkenne, ob sich das Fahrzeug in einem Prüfzyklus zur Ermittlung der
Emissionswerte befindet oder im normalen Fahrbetrieb. Im Prüfzyklus
werde der Ausstoß von Stickoxiden verringert. Diese
Abschalteinrichtung, so das OLG, sei bereits vom Bundesgerichtshof in
Karlsruhe in einem Hinweisbeschluss vom 8. Januar 2019 als Mangel
erkannt worden. Die Münchner Richter verurteilten darüber hinaus VW
gemäß Paragraph 826,31 BGB wegen "vorsätzlich sittenwidriger
Schädigung" zu Zahlung von Schadensersatz. Das Gericht wertete die
Täuschung als vorsätzlich. Zudem rügte es den Konzern, wie bereits
die Mehrheit der deutschen Landgerichte und Oberlandesgerichte, gegen
das "Anstandsgefühl" "gerecht Denkender" verstoßen zu haben. VW
wollte durch die Täuschung der Kunden, die eigenen Kosten senken und
die Gewinne maximieren. Dies sei für das Gericht zwar nicht
verwerflich, aber die Art und Weise der Täuschung schon. Das
Oberlandesgericht München geht auch davon aus, dass zumindest Teile
des VW-Vorstands in die Entscheidung, die Täuschungssoftware
einzubauen, involviert gewesen sein müssen. VW hat bereits
angekündigt, vor dem BGH in Revision zu gehen. Um eine
Nutzungsentschädigung an VW ist der Kläger in dem Urteil nicht
herumgekommen. In den vergangenen Wochen haben unterschiedliche
Landgerichte VW im Diesel-Abgasskandal eine Nutzungsentschädigung
verweigert.
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal mit
mehr als 12.000 Gerichtsverfahren bundesweit. Die Gesellschafter Dr.
Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale
Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die
Volkswagen AG.
Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
Mobil für Presseanfragen: 0163/6707425
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
https://www.dr-stoll-kollegen.de/
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https://www.vw-schaden.de/
Original-Content von: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell
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