Neue aposcope-Studie veröffentlicht / Umstrittene Nahrungsergänzungsmittel: Apotheker und PTA sind für Zulassungspflicht
Geschrieben am 05-11-2019 |
Berlin (ots) - "Wir brauchen eine staatliche Zulassungspflicht mit einer
behördlichen Sicherheitsprüfung für Nahrungsergänzungsmittel und eine
öffentliche Liste im Internet, die darüber informiert, welche Produkte geprüft
wurden", forderte kürzlich Grünen-Politikerin Renate Künast im Handelsblatt.
Denn manche Mittel seien nicht nur wirkungslos, sondern sogar gefährlich für
Verbraucher*innen. Ihre Forderung stößt auch beim Apothekenpersonal auf Gehör,
zeigt die neue aposcope-Studie "Nahrungsergänzungsmittel in der Apotheke 2019".
91 % der insgesamt 502 befragten Apotheker*innen und PTA stimmen dem Wunsch nach
einer Zulassungspflicht zu.
Egal ob Vitaminkapseln oder Mineralstofftabletten - Nahrungsergänzungsmittel
(NEM) spielen in der Apotheke eine wichtige Rolle: 76 % der Befragten der
aposcope-Studie messen dem NEM-Geschäft eine eher hohe bis sehr hohe Bedeutung
bei. Zudem wird das Geschäft immer wichtiger, geben 73 % der
Umfrageteilnehmer*innen an. Ein Großteil der Apotheker*innen und PTA (81 %)
betrachtet die Mittel außerdem als sinnvolle Ergänzung zur allgemeinen
Ernährung.
Doch nicht jedes Nahrungsergänzungsmittel hat für Verbraucher*innen die
gewünschte Wirkung. Die Grünen fordern daher neben einer Zulassungspflicht, das
NEM-Geschäft künftig zu regulieren. Für die befragten Apotheker*innen und PTA
wären rechtsverbindliche Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in NEM
denkbar. So stimmen 88 % der Frage nach der Einführung entsprechender Grenzen
zu. Denn bisher hat der Gesetzgeber kaum Handlungsspielraum, um bestimmte
Mittel, die sogar gefährlich sein können, zu kennzeichnen oder vom Markt zu
nehmen. Von den teilnehmenden PTA befürworten 91 % rechtsverbindliche
Höchstmengen, während es bei den Apotheker*innen immerhin 86 % sind.
Für die Studie "Nahrungsergänzungsmittel in der Apotheke 2019: Was ist gefragt,
was wird empfohlen?" wurden von aposcope am 14. und 15. Oktober 2019 insgesamt
502 Apothekerinnen, Apotheker und PTA befragt. Dabei beantworteten die Teams
mehr als 40 Fragen zu verschiedenen Themen, darunter das Nachfrage- und
Empfehlungsverhalten, der allgemeine Informationsstand sowie die
Herstellerbewertung. Die gesamte Studie mit weiteren aufschlussreichen
Informationen rund um Nahrungsergänzungsmittel inklusive detaillierten Daten und
Diagrammen kann unter marktforschung.aposcope.de zum Preis von 790,00 Euro netto
bestellt werden.
Über aposcope
Wir erheben und analysieren Daten von Apothekerinnen, Apothekern und PTA. Ein
eigenes Online-Panel aus mehr als 2.000 Apothekeneigentümern und -mitarbeitern
ermöglicht Unternehmen und Organisationen, die am Apothekenmarkt interessiert
sind, die Perspektive des pharmazeutischen Personals einzunehmen. aposcope
vertieft das Verständnis für den Zielmarkt und hilft, effiziente Entscheidungen
zu treffen. aposcope ist ein Marktforschungsangebot der EL PATO Medien GmbH, die
in Berlin mit mehr als 60 Mitarbeitern Medien und andere Formate für den
deutschsprachigen Gesundheitsmarkt betreibt.
Pressekontakt:
aposcope
WeWork Sony Center
Kemperplatz 1 Building A
10785 Berlin
Telefon: +49 - 30 - 80 20 80 531
E-Mail: presse@aposcope.de
Original-Content von: APOTHEKE ADHOC, übermittelt durch news aktuell
Kontaktinformationen:
Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.
Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.
Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.
http://www.bankkaufmann.com/topics.html
Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.
@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf
E-Mail: media(at)at-symbol.de
708904
weitere Artikel:
- Weiß: Bundesverfassungsgericht bestätigt das Prinzip des Förderns und Forderns Berlin (ots) - Das Bundesverfassungsgericht erlaubt auch Sanktionsmöglichkeiten:
Minderungen sind bis zu 30 Prozent sind weiterhin möglich
Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Ausgestaltung der bestehenden
Sanktionsmöglichkeiten teilweise für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz
erklärt. Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:
"Das Prinzip des Förderns und Forderns bleibt richtig und auch für die Zukunft
erhalten. Das ist die wichtigste Botschaft des Urteils des mehr...
- Rheinische Post: Ifo-Chef Fuest fordert nach Verfassungsurteil grundlegende Hartz-IV-Reform Düsseldorf (ots) - Ifo-Chef Clemens Fuest hat nach dem Verfassungsurteil zu den
Hartz-IV-Sanktionen weit reichende Änderungen gefordert. "Die Politik sollte das
Urteil zum Anlass nehmen, Hartz IV grundlegend zu reformieren", sagte Fuest der
Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Online-Ausgabe). "Sanktionen sind notwendig,
müssen sich aber im zulässigen Rahmen halten." Das bestehende System schaffe
außerdem "zu geringe Anreize, über eine Teilzeitbeschäftigung hinaus das
Arbeitsangebot zu erhöhen", sagte Fuest. Das Ifo-Institut für
Wirtschaftsforschung mehr...
- Rheinische Post: Arbeitnehmerflügel der Union reagiert gelassen auf Hartz-IV-Urteil Düsseldorf (ots) - Die Arbeitnehmergruppe in der Unionsfraktion hat auf das
Verfassungsgerichtsurteil zu den Hartz-IV-Sanktionen gelassen reagiert. "Mit dem
Urteil kann man leben. Das Wichtigste für uns ist, dass das Verfassungsgericht
die Zumutbarkeitsregeln im Hartz-IV-System nicht beanstandet und das Prinzip
Fordern und Fördern im Grundsatz bestätigt", sagte der Chef der
Arbeitnehmergruppe, Peter Weiß, der Düsseldorfer "Rheinischen Post"
(Online-Ausgabe). "Das Urteil löst insofern keine Totalrevision des
Sozialgesetzbuchs II aus", mehr...
- Sozialverband Deutschland: Hartz IV-Urteil nimmt den Gesetzgeber in die Pflicht Berlin (ots) - Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz
IV-Sanktionen erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:
"Für die Menschen im Hartz IV-Bezug bedeutet das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts mindestens eine Chance auf mehr Gerechtigkeit. So viel
lässt der Karlsruher Richterspruch jetzt schon erkennen:
Die zum Teil verfassungswidrigen Sanktionen gehören auf den Prüfstand, weil der
Staat die Existenzgrundlage seiner Bürgerinnen und Bürger gewährleisten muss.
Zudem kann die Politik nun die Augen nicht länger davor verschließen, mehr...
- Arbeitslose fördern statt ins Existenzminimum eingreifen Berlin (ots) - In einer gemeinsamen Erklärung fordern die Arbeiterwohlfahrt, der
Deutsche Gewerkschaftsbund, die Diakonie Deutschland und der Paritätische
Wohlfahrtsverband gemeinsam mit weiteren Partnern, Verbänden und Organisationen,
die bestehenden Sanktionsregelungen im Hartz-IV-System aufzuheben und ein
menschenwürdiges System der Förderung und Unterstützung einzuführen.
Anlass ist die Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts am 5. November
2019 zur Frage, ob die bestehenden Sanktionen, die bis zum vollständigen Entzug
der mehr...
|
|
|
Mehr zu dem Thema Aktuelle Politiknachrichten
Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:
LVZ: Leipziger Volkszeitung zur BND-Affäre
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|