Winkelmeier-Becker/Müller: Bundeskabinett beschließt Ausweitung der Adoption von Stiefkindern
Geschrieben am 06-11-2019 |
Berlin (ots) - Kindeswohl muss weiter im Zentrum stehen
Am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zur Ausweitung
der Stiefkindadoptionen verabschiedet. Dazu erklären die rechts- und
verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth
Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter für das Familienrecht,
Axel Müller:
Winkelmeier-Becker: "Das Bundesverfassungsgericht hatte im Frühjahr den klaren
Auftrag an den Gesetzgeber formuliert, die Stiefkindadoption nicht länger
Ehepaaren vorzubehalten. Das Bundeskabinett hat mit seinem heutigen Beschluss
den Weg für die parlamentarischen Beratungen dazu frei gemacht.
Wie im Adoptionsrecht insgesamt muss auch bei der Ausweitung der
Stiefkindadoption auf nichteheliche Familien das Kindeswohl der entscheidende
Aspekt sein. Deshalb soll zukünftig nicht mehr entscheidend sein, ob die Eltern
einen Trauschein haben oder nicht.
Zur Wahrung des Kindeswohls ist es dennoch erforderlich, die richtigen Kriterien
für die Verfestigung und die Dauerhaftigkeit der nichtehelichen Partnerschaften
zu finden. Eine Adoption ist für das Kind ein einschneidendes Lebensereignis und
macht nur dann Sinn, wenn man davon ausgehen kann, dass die Partnerschaft
dauerhaft tragfähig ist. Deshalb müssen - auch ohne Ehe - hohe Anforderungen an
die Beziehung zwischen dem biologischen Elternteil und dem neuen Partner/der
neuen Partnerin gestellt werden. Dazu gehört unverzichtbar ein mehrjähriges
Zusammenleben und die Erwartung, dass die Beziehung auch dauerhaft hält.
Eine Selbstverständlichkeit sollte sein, dass die Ehe eines Partners mit einem
Dritten das Vorliegen einer verfestigten Lebensgemeinschaft ausschließt. Dieses
Mindestmaß an Sicherheit für den Bestand seiner Familie muss der Gesetzgeber dem
Kind gewähren."
Müller: "Die Lebenswirklichkeit zeigt, dass das Institut der Ehe keine höhere
Sicherheit bietet als eine verfestigte Lebensgemeinschaft, die den neuen
rechtlichen Kriterien für eine Stiefkindadoption entspricht. Insofern ist es
konsequent zu regeln, dass die Annahme von Kindern des nichtehelichen Partners
künftig möglich ist, wenn zwei Personen in einer verfestigten Lebensgemeinschaft
und in einem gemeinsamen Haushalt leben.
Der Wunsch der Stiefkindadoption kann gerade Ausdruck dafür sein, dass die
Beziehung der Partner auch Bestand hat oder zumindest auf Dauer darauf
ausgerichtet ist. Die Wahl der Kriterien für die Verfestigung der
Lebensgemeinschaft ist mit Bedacht gewählt und angemessen. Das Zusammenleben der
nunmehr nicht zwingend verheirateten Partner ist auf die Zukunft gerichtet.
Darin wird deutlich, dass die Eheähnlichkeit der Elternbeziehung als positiver
Stabilitätsindikator auch für Stiefkindadoptionen Hauptorientierung ist."
Hintergrund:
Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 26. März 2019 den generellen Ausschluss
der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien für verfassungswidrig erklärt
und den Gesetzgeber verpflichtet hat, bis zum 31. März 2020 eine Neuregelung zu
treffen (1 BvR 673/17), hat das Bundeskabinett heute einen entsprechenden
Gesetzesentwurf aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
(BMJV) verabschiedet.
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Pressestelle
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