VW-Dieselskandal: 2. Verhandlungstag der Musterfeststellungsklage - was passiert?
Geschrieben am 07-11-2019 |
Berlin (ots) - Für die ca. 470.000 Teilnehmer der in Deutschland historisch
wichtigen Musterfeststellungsklage gegen VW steht der nächste Termin an. Am
Montag, dem 18. November ist der zweite Verhandlungstag vor dem
Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig. Doch was passiert nun? Womit können die
Teilnehmer rechnen?
Nachdem sich das Gericht unter dem Vorsitzenden Richter Michael Neef am ersten
Verhandlungstag am 30. September zunächst ausführlich mit Fragen der
Zulässigkeit der Klage sowie einzelner Klageanträge auseinandergesetzt hat, geht
es nun darum, die Begründetheit des Schadensersatzanspruchs zu prüfen. Das
bedeutet, es wird geklärt, ob die Teilnehmer überhaupt Anspruch auf
Schadensersatz haben.
"Zu diesem Zeitpunkt ist noch kein Urteil zu erwarten. Es ist mit weiteren
Gerichtsterminen zu rechnen", so Helmut Dreschhoff, Rechtsanwalt bei der BRR
Baumeister Rosing Verbraucherkanzlei. "Bereits beim ersten Termin hat das
Gericht erkennen lassen, dass es die einzelnen Anspruchsvoraussetzungen sehr
genau prüfen wird."
Die Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing vertritt selbst über 1.000 Mandanten im
VW-Dieselskandal, sowohl in der Musterfeststellungsklage als auch in
Einzelklagen. Die Musterfeststellungsklage eignet sich vor allem für Betroffene
ohne Rechtsschutzversicherung, die die Kosten einer Einzelklage nicht selbst
tragen möchten. Allerdings kann sich der VW Musterfeststellungsklage kein
Verbraucher mehr anschließen. Die Anmeldefrist lief am 29. September ab.
Wer zu den betroffenen Personen gehört und jetzt aktiv werden sollte: Besitzer
eines Autos mit VW-Dieselmotor EA189, die einen verpflichtenden Rückruf für ein
Software-Update erhalten und bis jetzt noch keine juristischen Schritte
eingeleitet haben. Auch Modelle von Skoda, Audi und Seat sind betroffen. Im
VW-Dieselskandal droht für alle diese Fälle zum 31.12.2019 die Verjährung.
Danach können keine Schadensersatzansprüche mehr geltend gemacht werden. Wer
eine Rechtsschutzversicherung hat, vermeidet dabei ein finanzielles Risiko. Für
die Prüfung ihres Falls und eine erste kostenlose und unverbindliche
Einschätzung können sich Betroffene auf https://anspruch.diesel-gate.com
informieren.
Pressekontakt:
markengold PR
Anja Wiebensohn
Tel. 030 21915960
brr@markengold.de
Original-Content von: BRR Baumeister Rosing Rechtsanwälte, übermittelt durch news aktuell
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