Gesetzesentwurf der Bundesregierung zu Kohleausstieg und Erneuerbaren sägt die Energiewende ab
Geschrieben am 12-11-2019 |
Berlin (ots) - Zum heute an die Öffentlichkeit gelangten Referentenentwurf des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für ein Gesetz zum Kohleausstieg
und zur Änderung weiterer Gesetze, wie des Baugesetzbuchs und des
Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG), nimmt Sascha Müller-Kraenner,
Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Stellung:
"Mit seinem Gesetzentwurf zum Kohleausstieg und zu Baubeschränkungen für
Windkraftanlagen schwingt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier die
Abrissbirne gegen die Energiewende. Damit Windenergie und Klimaziele in
Deutschland eine Zukunft haben, darf diese Teilnovelle des EEG keinesfalls vom
Bundestag verabschiedet werden. Mit den geplanten Abstandsregelungen für
Windenergieanlagen rückt das 65 Prozent Ausbauziel für Erneuerbare Energien in
weite Ferne. Die geplanten Abstände der Windkraftanlagen zur Wohnbebauung sind
reine Verhinderungsabstände. Eine solide Abschätzung der benötigten Gesamtfläche
wurde nicht vorgenommen. Zudem sind die Abstandsregelungen rechtlich angreifbar
und können jahrelange Blockaden beim Ausbau der Windkraft auslösen. Die
Windenergie ist das Rückgrat der Energiewende und unverzichtbar für das
Erreichen der Klimaschutzziele. Sie ist starker Motor für ländliche Regionen mit
stabiler Wertschöpfung und Beschäftigung. Ohne konsequenten Ausbau der
Erneuerbaren Energien kann Deutschland nicht zeitgleich aus der Kohle
aussteigen. Wenn Regierung und Bundestag dieses Gesetz unverändert
verabschieden, stellen sie deshalb auch den mühsam gesellschaftlich
ausgehandelten Kohlekompromiss in Frage."
Für eine wirkliche Stärkung der Erneuerbaren Energien - einschließlich der
Onshore-Windenergie - sowie der regionalen Entwicklung muss eine EEG-Novelle
folgende Punkte adressieren:
- Ausbauziel von mindestens 65 Prozent Anteil Erneuerbarer
Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 (so wie im
Referentenentwurf des BMWi bereits vorgesehen)
- Ausschreibungsvolumina, die veränderten Strombedarf durch
Sektorenkopplung (Wärmepumpe, Elektromobilität, etc.) berücksichtigen
- Abschaffung Photovoltaik-Deckel
- Erhöhung des Ausbauziels für die Offshore-Wind-Ziel auf 20 Gigawatt
bis 2030
- Sicherung von 2 Prozent der Fläche bundesweit für die Windenergie
durch Festlegung im Raumordnungsgesetz
- Rechtssicherheit beim Artenschutz durch eine untergesetzliche
Verbesserung beim Populationsschutz
- Stärkere Beteiligung der Kommunen am Betrieb von Windenergieanlagen
durch einen höheren Hebesatz bei der Grundsteuer und der Möglichkeit
zur Erhebung von Sonderabgaben an die Kommune
- Einrichtung einer zentralen Genehmigungsbehörde pro Bundesland für
immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren bei
Windenergieanlagen
Hintergrund:
Von Januar bis September 2019 gingen in Deutschland 513 Megawatt (MW)
Onshore-Windenergie ans Netz, 2018 waren es im gleichen Zeitraum noch über 2.000
MW. Dieser Einbruch ist Folge einer völlig verfehlten Onshore-Wind-Politik und
hat nicht nur erhebliche klimapolitische, sondern auch wirtschaftspolitische
Auswirkungen. Vor wenigen Tagen hat der Anlagenhersteller Enercon verkündet,
3.000 Mitarbeiter zu entlassen. Seit 2016 sind in der deutschen
Windenergiebranche über 40.000 Stellen verloren gegangen, doppelt so viele wie
in der umstrittenen Kohlebranche. Hier werden Parallelen zur Solarindustrie
sichtbar, die durch fehlerhafte politische Entscheidungen aus Deutschland
verdrängt wurde.
Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie und Klimaschutz
0160 4334014, zerger@duh.de
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
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