Weiteres Oberlandesgericht gibt VW-Käufer Recht
Geschrieben am 27-11-2019 |
Berlin (ots) - Ein weiteres Urteil pro Verbraucher im Abgasskandal: Der 4.
Zivilsenat des Pfälzischen Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken verpflichtete
den Automobil-Konzern Volkswagen, "wegen vorsätzlicher sittenwidriger
Schädigung" Schadensersatz zu zahlen. Der Konzern muss dem Mandanten der
Verbraucherkanzlei BRR (www.diesel-gate.com) fast 17.000 Euro zurückerstatten,
entschieden die Richter.
Schadensersatz in zweiter Instanz
Vor dem OLG ging es um die Klage eines Verbrauchers, der 2014 ein Fahrzeug der
VW-Tochter Audi (Audi A1) für rund 24.000 Euro gekauft hatte. In Folge der
Bekanntgabe, dass auch in diesem Fahrzeug der VW-Motor EA 189 mit den
manipulierten Abgaswerten verbaut wurde, forderte der Geschädigte den Kaufpreis
von Volkswagen in einer Klage zurück. Nachdem der Audi-Fahrer vor dem
Landgericht Frankenthal (Pfalz) gewann und VW gegen dieses erstinstanzliche
Urteil in Berufung ging, gab ihm nun auch das OLG Zweibrücken Recht. Der Kläger
habe berechtigterweise einen Anspruch auf Schadensersatz. Bei der Berechnung
müsse lediglich der Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer berücksichtigt
werden.
"Ein weiterer Sieg für unsere Mandanten", so Florian Rosing, Rechtsanwalt und
Partner der Kanzlei für Verbraucherschutz Baumeister Rosing. "Die zunehmenden
verbraucherfreundlichen Urteile der Land- und Oberlandesgerichte zeigen, dass
auch Einzelklagen gegen die Volkswagen AG als Motorherstellerin sehr
erfolgsversprechend sind und Verbraucher noch vor dem Jahresende handeln
sollten."
Pressekontakt:
Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing
Patricia Gerschler
Tel. +49 157 830 25 618
Mail: gerschler@baumeister-rosing.de
www.diesel-gate.com
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/136235/4451728
OTS: BRR Baumeister Rosing Rechtsanwälte
Original-Content von: BRR Baumeister Rosing Rechtsanwälte, übermittelt durch news aktuell
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