Notare übernehmen stärkere Rolle bei der Geldwäschebekämpfung
Geschrieben am 29-11-2019 |
Berlin (ots) - Der Deutsche Bundesrat hat heute dem Gesetz zur Umsetzung der
Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie zugestimmt. Das Gesetz
soll am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Die Bundesnotarkammer begrüßt die neuen
Regelungen.
"Die Notarinnen und Notare werden damit zukünftig einen noch stärkeren Beitrag
zur Schaffung von Transparenz bei Immobiliengeschäften und zur Bekämpfung von
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung insgesamt leisten können", erläuterte der
Präsident der Bundesnotarkammer, Professor Dr. Jens Bormann, heute in Berlin.
Schon bisher leisten Notare durch die zuverlässige Prüfung und Dokumentation der
Identität der Beteiligten, die langjährige Aufbewahrung notarieller Urkunden und
die steuerlichen Meldungen an die Finanzämter einen wichtigen Beitrag zur
Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. In Zusammenarbeit mit den
Grundbuchämtern führt die notarielle Tätigkeit zu einer großen Transparenz von
Immobiliengeschäften. Viele potenzielle Täter werden dadurch bereits im Vorfeld
von der Vornahme beurkundungsbedürftiger Geschäfte abgeschreckt.
Darüber hinaus sieht das Gesetz nun eine deutliche Erweiterung der Meldepflicht
der Notare im Immobilienbereich vor. Künftig wird durch eine Rechtsverordnung
ein Katalog von besonders geldwäscherelevanten Fällen festgelegt, in denen
Notare immer eine Meldung an die Zentralstelle für
Finanztransaktionsuntersuchungen ("FIU") abgeben müssen. "Dies wird zu einer
deutlichen Steigerung der Meldungen führen und damit auch eine erhöhte
Abschreckungswirkung mit sich bringen", stellte Bormann in Aussicht.
Gleichzeitig werde eine rechtssichere Abgrenzung zwischen der Meldepflicht und
der notariellen Verschwiegenheitspflicht geschaffen, bei der auch das
verfassungsrechtlich geschützte Vertrauensverhältnis zwischen den Beteiligten
und dem Notar berücksichtigt wird.
Die bisherige Gesetzeslage ließ eine Meldung durch Notare nur sehr eingeschränkt
zu. Bei einem bloßen Verdacht war Notaren - anders als sonstigen verpflichteten
Berufsgruppen wie etwa Finanzinstituten - eine Meldung aufgrund der gesetzlichen
Verschwiegenheitspflicht untersagt. Dies hat dazu geführt, dass Notare bislang
nur wenige Meldungen abgeben konnten. Vor diesem Hintergrund hat sich die
Bundesnotarkammer selbst für eine Erweiterung der Meldepflicht eingesetzt.
Daneben bringt das Gesetz weitere Änderungen für Notare mit sich: Bei
Immobiliengeschäften müssen sie künftig den wirtschaftlich Berechtigten von
beteiligten Gesellschaften anhand einer Dokumentation der Eigentums- und
Kontrollstruktur auf Schlüssigkeit überprüfen. Legt ein Beteiligter die hierfür
erforderliche Dokumentation nicht vor, ist die Beurkundung abzulehnen. Ein
Beurkundungsverbot gilt auch dann, wenn eine ausländische Gesellschaft eine im
Inland gelegene Immobilie erwerben möchte und nicht im Transparenzregister
eingetragen ist. Intransparente Beteiligte werden damit von vornherein aus dem
Beurkundungsverfahren herausgehalten und an einem Immobilienerwerb gehindert.
"Die Maßnahmen werden den deutschen Immobilienmarkt deutlich unattraktiver
machen für Geldwäscher. Notare spielen dabei eine zentrale Rolle", hielt Bormann
fest.
Über die Bundesnotarkammer:
Die Bundesnotarkammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und die
berufsständische Vertretung für alle Notarinnen und Notare auf Bundesebene. Ihre
21 Mitglieder sind alle Notarkammern im gesamten Bundesgebiet. Zur
Bundesnotarkammer gehören ferner das Zentrale Vorsorgeregister, das Zentrale
Testamentsregister, die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer und die
NotarNet GmbH mit Sitz in Köln sowie das Deutsche Notarinstitut mit Sitz in
Würzburg. Weitere Informationen zur Bundesnotarkammer und zur Tätigkeit der
Notarinnen und Notare finden Sie unter www.bnotk.de.
Pressekontakt:
Dominik Hüren
Pressesprecher der Bundesnotarkammer
Telefon: 030-3838660
E-Mail: presse@bnotk.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/61304/4454290
OTS: Bundesnotarkammer Berlin
Original-Content von: Bundesnotarkammer Berlin, übermittelt durch news aktuell
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