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TÜV Rheinland: Spezielle Fahrzeugabnahmen bundesweit / An über 150 Prüfstellen in ganz Deutschland: Vollabnahme nach § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und Änderungsabnahme nach § 19.2 StVZO

Geschrieben am 04-12-2019

Köln (ots) - Besondere Fahrzeuge erfordern besonderes Know-how - auch bei der
Vorbereitung zur Straßenzulassung in Deutschland. Ob Tuning-Objekte, Oldtimer,
spezielle Importfahrzeuge oder die sogenannten So-Kfz als Sonderfahrzeuge, für
die es keine Typgenehmigung gibt: Um sie hierzulande erstmalig zulassen zu
können, ist eine Abnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder
einen "Technischen Dienst" erforderlich. Dabei steht TÜV Rheinland allen
Kfz-Betrieben und Privatpersonen mit seiner langjährigen Erfahrung bundesweit
zur Seite: Die Prüforganisation bietet Voll-, Teil-, und Änderungsabnahmen
flächendeckend in Deutschland an. In mehr als 150 Prüfstellen widmen sich die
amtlich anerkannten Sachverständigen und die Unterschriftsberechtigten des
Technischen Dienstes von TÜV Rheinland diesen speziellen Abnahmen.

Falls es die baulichen Gegebenheiten zulassen, prüfen die Gutachter von TÜV
Rheinland die Fahrzeuge auch direkt in Werkstätten und Autohäusern.
"Kfz-Betriebe und Autofans investieren viel Herzblut und Arbeit in spezielle
Fahrzeuge. Uns als Auto-Enthusiasten begeistert das immer wieder aufs Neue",
erklärt Hermann Jacobs, Leiter Technischer Dienst bei TÜV Rheinland. "Deshalb
finden wir es sehr spannend, Kfz-Profis und Liebhaber mit unserem Know-how zu
unterstützen und seltene Fahrzeuge auf die Straße zu bringen."

Gutachten für Tuning, Import, Oldies und Einzelstücke

Je individueller die Fahrzeuge, desto wahrscheinlicher die Notwendigkeit einer
Abnahme. Werden beispielsweise Tuning-Fahrzeuge mit Teilen ausgestattet, für die
kein Prüfzeugnis (volkstümlich ABE genannt) vorliegt, benötigt das Fahrzeug
gemäß § 19.2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ein Gutachten, mit
dem der Halter oder der Tuning-Betrieb bei der Straßenverkehrsbehörde eine
Einzelbetriebserlaubnis (EBE) beantragen kann. Liegen Prüfzeugnisse für die
eingebauten Teile vor, ist oft lediglich eine Änderungsabnahme gemäß § 19.3
StVZO notwendig - auch bekannt als Anbaubegutachtung.

Auch Importfahrzeuge ohne EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung (COC-Papiere,
Certificate of Conformity) oder EG-Typgenehmigung müssen meist zur Vollabnahme
nach § 21 StVZO oder § 13 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung antreten. Die
Experten von TÜV Rheinland erstellen ein Gutachten zur Erlangung einer
Einzelbetriebserlaubnis (EBE). Sie stellen sicher, dass ein Importfahrzeug alle
rechtlichen Vorschriften erfüllt und zulassungsfähig ist.

Gleiches gilt für historische Kraftfahrzeuge auf vier Rädern. Ganz gleich, ob es
sich um einen Scheunenfund, ein importiertes Fahrzeug, ein lange abgemeldetes
Restaurationsobjekt oder ein Unikat ohne Papiere handelt: Häufig ist eine
Vollabnahme gemäß § 21 StVZO erforderlich. Wichtiger Mehrwert für Restaurateure
und Oldtimer-Eigner ist das auf historische Fahrzeuge spezialisierte Competence
Center Classic Cars von TÜV Rheinland, in dem erfahrene Spezialisten arbeiten.

Bei sonstigen Kraftfahrzeugen mit individueller Konfiguration ist die
Vollabnahme ohnehin die Regel. Auch hier stehen die Experten von TÜV Rheinland
den Um- und Aufbauherstellern mit jahrelanger Erfahrung professionell zur Seite.

Pressekontakt:
Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Wolfgang Partz, Presse, Tel.: 0221/806-2290
Die aktuellen Presseinformationen sowie themenbezogene Fotos und
Videos erhalten Sie auch per E-Mail über presse@de.tuv.com sowie im
Internet: www.tuv.com/presse und www.twitter.com/tuvcom_presse

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/31385/4458196
OTS: TÜV Rheinland AG

Original-Content von: TÜV Rheinland AG, übermittelt durch news aktuell


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