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ADAC Autoversicherung: Sonderkündigung und Kfz-Versicherungswechsel auch nach offiziellem Stichtag möglich

Geschrieben am 06-12-2019

München (ots) - (ADAC Autoversicherung AG) Auch nach dem regulären Stichtag zum
Kfz-Versicherungswechsel - der in diesem Jahr, weil der 30. November auf ein
Wochenende fiel, übrigens der zweite Dezember war - ist ein Übertritt zu einer
anderen Autoversicherung möglich. Die Möglichkeit des Wechsels ist bei einer
Beitragserhöhung somit auch noch im Dezember gegeben. Die Frist beginnt ab
Erhalt der Beitragsrechnung. Ein Grund für den gewährten "Zusatzmonat":
Beitragssteigerungen sind auf den Rechnungen oft nicht auf den ersten Blick
ersichtlich. Denn: Eine bessere Einstufung in der Schadenfreiheitsrabattstaffel
kann eine Erhöhung verdecken. Dieses Sonderkündigungsrecht besteht auch dann,
wenn die Versicherung "nur" wegen einer Änderung der Typ- und Regionalklassen
teurer geworden ist. Wichtig ist, dass der Kunde in seiner schriftlichen
Kündigung klar Bezug auf die Beitragserhöhung nimmt, ansonsten kann die
Vertragsauflösung abgelehnt werden.

Ein Wechsel der Kfz-Versicherung ist aber auch jederzeit möglich, wenn ein
Schadenfall eintritt. Autofahrer können ihre Kfz-Versicherung dann ad hoc
kündigen. Die schriftliche Kündigung sollte generell per Einschreiben und
Rückschein erfolgen. Dies gibt zusätzliche Sicherheit, dass die Kündigung auch
ankommt und tatsächlich ein Wechsel erfolgen kann. Auch beim Kauf eines neuen
Pkw kann das Fahrzeug bei einem anderen Assekuranzanbieter versichert werden.

Beim Wechsel des Versicherers sollten Verbraucher nicht nur auf einen
günstigeren Beitrag achten, sondern auch die Versicherungsleistungen
vergleichen. Die Leistungen sollten zum individuellen, aktuellen
Mobilitätsverhalten des Verbrauchers passen, etwaige Abstriche im
Leistungsangebot sollten nicht unüberlegt in Kauf genommen werden. Ebenfalls
wichtig: Die Versicherung sollte erst gekündigt werden, wenn klar ist, dass die
neue Versicherung den wechselwilligen Verbraucher zu den von ihm gewünschten
Konditionen aufnimmt.

Produktangebot

Die neue ADAC Autoversicherung, die seit dem 1. Oktober erhältlich ist, bietet
drei Produktlinien. Bereits die Grunddeckung enthält automatisch alle wichtigen
Leistungen. ADAC Mitglieder erhalten die ADAC Autoversicherung mit bis zu 10
Prozent Rabatt. Mehr Informationen unter www.adac.de/autoversicherung

Genaueres zu den Leistungen der ADAC Autoversicherung gibt es auch in jeder ADAC
Geschäftsstelle und unter der Telefonnummer 0 800 5 12 10 16.

Die ADAC Autoversicherung AG ist ein Joint Venture der ADAC Versicherung AG und
der Allianz Versicherungs-AG Deutschland.

Über die ADAC SE:

Die ADAC SE mit Sitz in München ist eine Aktiengesellschaft europäischen Rechts,
die mobilitätsorientierte Leistungen und Produkte für ADAC Mitglieder,
Nichtmitglieder und Unternehmen anbietet. Sie besteht aus 28 Tochter- und
Beteiligungsunternehmen, unter anderem der ADAC Versicherung AG, der ADAC
Finanzdienste GmbH, der ADAC Autovermietung GmbH sowie der ADAC Service GmbH.
Als wachstumsorientierter Marktteilnehmer treibt die ADAC SE die digitale
Transformation über alle Geschäfte voran und setzt dabei auf Innovation und
zukunftsfähige Technologien. Im Geschäftsjahr 2018 hatte die ADAC SE rund 3500
Mitarbeiter und erzielte einen Umsatz von 1,142 Mrd. Euro sowie ein Ergebnis vor
Steuern von 108,0 Mio. Euro.

Pressekontakt:
ADAC SE Unternehmenskommunikation
Dr. Christian Buric
T 089 76 76 38 66
christian.buric@adac.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/122834/4460806
OTS: ADAC SE

Original-Content von: ADAC SE, übermittelt durch news aktuell


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