Lehrieder: Rechtssicherheit und Entlastung für Reiseveranstalter
Geschrieben am 16-12-2019 |
Berlin (ots) - Mietzahlungen für Hotelzimmer unterliegen nicht mehr der
gewerbesteuerlichen Hinzurechnung
Das Bundesfinanzministerium hat angekündigt, die Entscheidung des
Bundesfinanzhofs vom 25. Juli 2019 im Bundessteuerblatt zu veröffentlichen,
wonach Reiseveranstalter für den Einkauf von Hotelzimmern keine Gewerbesteuer
zahlen müssen. Hierzu erklärt der tourismuspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Paul Lehrieder:
Mit der angekündigten Veröffentlichung im Bundessteuerblatt wird die Anwendung
des Urteils über den entschiedenen Einzelfall hinaus für alle Reiseveranstalter
sichergestellt. Die Tourismuspolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben sich
seit langem gegen diese gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Reiseveranstaltern
eingesetzt, die vom Gesetzgeber nie beabsichtigt war.
Mit dieser Entscheidung können viele mittelständische Betriebe wie
Busreiseveranstalter vor erheblichen und teilweise existenzbedrohenden
Mehrbelastungen geschützt werden.
Hintergrund:
Seit der Unternehmensteuerreform 2008 unterliegen Miet- und Pachtzinsen für die
Benutzung unbeweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die im Eigentum
eines anderen stehen, im Ergebnis zu 12,5 % der Gewerbesteuer. Nach Auffassung
des Bundesfinanzministeriums und der Finanzbehörden der Länder erfüllten bisher
dabei auch die Entgelte für die Anmietung von Hotelunterkünften die
Voraussetzungen für die Hinzurechnung.
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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