Elternunterhalt: Rückforderung eines Geschenks
Geschrieben am 17-12-2019 |
Karlsruhe/Berlin (ots) - Kinder sind verpflichtet, ihren Eltern Unterhalt zu
zahlen, wenn diese bedürftig sind. Oftmals wendet sich der Sozialhilfeträger an
die Kinder, um Leistungen erstattet zu bekommen. Immobilien, die die
unterhaltspflichtigen Kinder selbst verschenkt haben, müssen sie aber nicht
zurückfordern, sofern sich ihre Leistungsfähigkeit dadurch nicht erhöht.
Schenkt beispielsweise ein Elternteil sein Haus den Kindern und behält sich ein
Nießbrauchrecht vor, muss er die Immobilie nicht unbedingt zurückfordern, wenn
er Elternunterhalt zahlen muss. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des
Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20. Februar 2019 (AZ: XII ZB 364/18).
Familienrecht: Rückforderungsanspruch beim Elternunterhalt
Wer eine Immobilie unentgeltlich verschenkt, kann diese zurückfordern, wenn er
selbst in Not gerät. Das gilt aber auch in Fällen, in denen eine gesetzliche
Unterhaltspflicht erfüllt werden muss. In dem Fall, dass der ursprüngliche
Eigentümer sich ein Nießbrauchrecht vorbehalten hat, besteht die Möglichkeit,
Erträge wie etwa Miete aus der Immobilie zu erzielen. Er muss deswegen aber
keinen höheren Unterhalt zahlen.
Der Sozialhilfeträger kümmerte sich um die bedürftige Mutter des Sohns. Sie
erhielt Sozialhilfe. Diese forderte der Träger vom Sohn im Rahmen des
Elternunterhalts teilweise zurück. Der Mann ist verheiratet und bezieht Rente.
Mit seiner Frau wohnt er in einer 90 Quadratmeter großen Eigentumswohnung. Diese
hat er seiner Tochter übertragen und sich selbst ein lebenslanges
Nießbrauchrechte vorbehalten. Das bedeutet, er kann selber Erträge aus der
Wohnung ziehen. Der Sozialhilfeträger war der Meinung, der Sohn müsse die
Schenkung von seiner Tochter zurückfordern, um seine Leistungsfähigkeit zu
erhöhen.
BGH: Rückforderung der Schenkung nur bei eigener Not? Das Gericht sah dies
anders. Der Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers für die Zahlungen an die
Mutter berechnet sich aus den Einkommensverhältnissen des Sohns einschließlich
des Wohnvorteils. Die Rückforderung der Wohnung von der Tochter würde daher
nicht die Leistungsfähigkeit des Sohns erhöhen. Deshalb müsse er das auch nicht
tun, so das höchste deutsche Zivilgericht. Der Mann könne nicht verpflichtet
werden, die Wohnung von seiner Tochter zurückzuverlangen.
Bundesgerichtshof am 20. Februar 2019 (AZ: XII ZB 364/18)
Pressekontakt:
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Herr Rechtsanwalt Swen Walentowski
030 726152-129
presse@familienanwaelte-dav.de
http://www.familienanwaelte-dav.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/139721/4471240
OTS: Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Original-Content von: Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein, übermittelt durch news aktuell
Kontaktinformationen:
Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.
Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.
Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.
http://www.bankkaufmann.com/topics.html
Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.
@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf
E-Mail: media(at)at-symbol.de
715102
weitere Artikel:
- Therapie von Blasenentzündungen - neue Studie der Universität München belegt: Senföle wirken antientzündlich und hemmen die Anheftung der Erreger an die Blasenwand (FOTO) Eschborn (ots) - Eine Kombination von Senfölen aus Kapuzinerkresse und
Meerrettich hemmt das Bewegungsvermögen von Erregern, die Blasenentzündungen
auslösen sowie deren Anheftung an die Zellen der Blasenwand. Das belegt eine
neue Studie der Universität München[1], die beim diesjährigen Kongress der
Deutschen Gesellschaft für Urologie (DGU) vom 18. bis 21. September 2019 in
Hamburg präsentiert wurde. Zu ähnlichen Ergebnissen kam eine wissenschaftliche
Analyse der Universität Münster, bei der zudem die antientzündliche Wirkung der
Senföle mehr...
- Krebs: Überlebensraten im internationalen Vergleich München (ots) - Die Chance, eine Krebserkrankung zu überleben, steigt in Ländern
mit höherem Einkommen weiter an. Das zeigt eine Studie, die in der
Fachzeitschrift The Lancet veröffentlicht wurde. Überraschend sind aber die
teils erheblichen Unterschiede zwischen den verglichenen Ländern: Wie hoch die
Krebsüberlebensrate ist, hängt auch davon ab, in welchem Land man lebt.
Lesen Sie den ganzen Artikel auf Pharma Fakten: http://ots.de/lDWCmc
Wie die Lebenserwartung steigen könnte - vor allem für Krebspatienten
"Die Lebenserwartung mehr...
- Der Traum vom Hauptgewinn oder: Das statistische Missverständnis / Statistik-Experte erklärt, warum wir Lotto spielen (FOTO) Köln (ots) - Am Wochenende wird mit der spanischen Weihnachtslotterie wieder die
größte Lotterie der Welt ausgeschüttet. Der Traum von "El Gordo", dem
Hauptgewinn, schweißt ganze Dörfer zu Tippgemeinschaften zusammen. Auch in
Deutschland erfreut sich Lottospielen nach wie vor großer Beliebtheit, obwohl
die Gewinnchance verschwindend gering ist. Prof. Dr. Jens Perret unterrichtet an
der International School of Management (ISM) Statistik und Volkswirtschaftslehre
und hat sich mit dem Phänomen beschäftigt.
"Lotto ist in Deutschland aus mehr...
- "Nachtcafé: Von Hoffnung und Zuversicht" (FOTO) Baden-Baden (ots) - "Was wir für andere tun können": Michael Steinbrecher
spricht u. a. mit Richy Müller, der sich für pflegebedürftige Kinder einsetzt /
Fr., 20. Dezember 2019, 22 Uhr, SWR Fernsehen
Es sind oft die kleinen Taten und Gesten, die große Wirkung zeigen. In einer
Zeit, in der viele nur den eigenen Vorteil im Auge haben und Werte wie
Mitgefühl, Rücksichtnahme und Solidarität scheinbar an Bedeutung verlieren, sind
Menschen, die sich für das Gemeinwohl einsetzen umso wichtiger. Sei es durch den
Einsatz für kranke Kinder, mehr...
- KiKA-Player im Horizon TV / Ab dem 17. Dezember 2019 ist die Mediathek-App automatisch und kostenlos verfügbar (FOTO) Erfurt (ots) - Über eine halbe Million Downloads verzeichnet die Applikation
KiKA-Player seit dem Launch im Oktober 2018. Ab 17. Dezember kann die Mediathek
für Kinder, entwickelt gemeinsam von ARD, ZDF und KiKA, auch über Horizon TV
abgerufen werden - automatisch und kostenlos.
App und Restart-TV nutzen
Nutzer des entsprechenden HD-Recorder finden den KiKA-Player im APPS-Bereich in
der Kategorie "TV & Video" und können sofort auf das umfangreiche Portfolio des
Kinderkanals von ARD und ZDF zugreifen - entwickelt auf Augenhöhe mehr...
|
|
|
Mehr zu dem Thema Sonstiges
Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:
Sat1.de mit neuem Online-Spiele-Portal Sat1Spiele.de / SevenOne Intermedia baut Bereich Games weiter aus
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|